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Deutsches Lieferkettengesetz

Deutsches Lieferkettengesetz – das sollten Sie wissen

Am 11. Juni 2021 wurde das deutsche Lieferkettengesetz vom Bundestag verabschiedet. Das Gesetz verpflichtet alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden seit dem 01.01.2023, Menschenrechte in globalen Lieferketten einzuhalten. Ab dem 01.01.2024 betrifft es auch alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden.

Nicht nur in Deutschland werden Lieferketten künftig strenger kontrolliert. Bald soll es auch ein europäisches Lieferkettengesetz geben. Die Europäische Kommission hatte dafür am 23. Februar 2022 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung vorgelegt. Der Entwurf für die “Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)” enthält Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt sowie Vorgaben für eine verantwortungs­volle Unternehmensführung. Das EU-Parlament hat am 01. Juni 2023 seine Position für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten angenommen.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie zum deutschen Lieferkettengesetz wissen müssen und wie Sie die Vorgaben in der Zusammenarbeit mit Lieferanten umsetzen.

Was ist das deutsche Lieferkettengesetz?

Unternehmen werden mit dem Gesetz verpflichtet, Menschenrechte und Umweltschutz anhand definierter Sorgfaltspflichten einzuhalten. So wird beispielsweise vorgegeben, einen Meldekanal für Hinweisgeber einzurichten (im Gesetz „Beschwerdeverfahren“ genannt). Auch haben nun deutsche Gewerkschaften und NGOs das Recht, im Namen von Geschädigten gegen die Unternehmen zu klagen. Betroffenenrechte wurden dadurch massiv gestärkt. 

Über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten müssen Unternehmen jährlich einen Bericht bei der zuständigen Behörde einreichen.

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Welche Missstände soll das Gesetz vermeiden?

Die Sorgfaltspflichten gelten für den eigenen Geschäftsbereich, aber auch für Vertragspartner und Zulieferer. Damit soll erreicht werden, dass Menschenrechtsverletzungen oder Umweltstraftaten nicht nur in der eigenen Organisation, sondern auch entlang der gesamten globalen Lieferketten erkannt und zukünftig vermieden werden.

Im Gesetz werden die internationalen Übereinkommen, in denen die Menschenrechte und umweltbezogene Verpflichtungen niedergeschrieben sind, benannt und lieferkettentypische Risiken definiert.

Das Gesetz sieht z.B. konkret vor: 

  • Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung
  • Schutz vor Landraub
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Recht auf faire Löhne
  • Recht, Gewerkschaften zu bilden
  • Schutz vor umweltrechtlichen Verstößen

Welche Bestimmungen sieht das deutsche Lieferkettengesetz für Unternehmen vor?

Die Verpflichtungen für Unternehmen lassen sich auf folgende sechs Aspekte herunterbrechen:

1. Verankerung eines Risikomanagements

Das Lieferkettengesetz sieht vor, dass Ihr Unternehmen ein angemessenes und wirksames Risikomanagement einrichten muss, wodurch Sie menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken identifizieren können. Für die Überwachung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten müssen entsprechend Verantwortlichkeiten festgelegt werden.

2. Risikoanalyse

Unternehmen müssen die Risiken in ihren Lieferketten ermitteln und priorisieren. Werden Risiken identifiziert, müssen entsprechende Präventionsmaßnahmen getroffen werden. Hier handelt es sich z.B. um vertragliche Menschenrechtsklauseln in Verträgen mit Zulieferern oder auch die Durchführung von Schulungen.

3. Grundsatzerklärung

Aufbauend auf den Ergebnissen der Risikoanalyse wird eine Grundsatzerklärung veröffentlicht. Das ist eine schriftliche Erklärung, in der ein Unternehmen seine Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und zur Förderung von Menschenrechten sowie Umwelt- und Sozialstandards in seiner Lieferkette zum Ausdruck bringt. Diese Erklärung soll transparent machen, dass das Unternehmen sich seiner Verantwortung bewusst ist und Maßnahmen ergreift, um Risiken in der Lieferkette zu identifizieren, zu mindern und Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltstandards zu verhindern.

4. Präventionsmaßnahmen und Abhilfemaßnahmen-Plan

Darüber hinaus werden Unternehmen verpflichtet, für ihren eigenen Geschäftsbereich und den ihrer Zulieferer Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Deren Wirksamkeit muss anlassbezogen, aber wenigstens einmal im Jahr überprüft werden. Beispiele für Präventionsmaßnahmen sind Verhaltenskodizes (Code of Conduct) oder Einkaufsrichtlinien, in denen die Achtung der Menschenrechte verankert wird. Weiterhin gehört das vertragliche Festhalten von Kontrollrecht bei Lieferanten dazu, die eine regelmäßige Überprüfung vor Ort möglich machen.

5. Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens

Damit Verletzungen gemeldet werden können, müssen Sie als Unternehmen einen Meldekanal (Beschwerdeverfahren) einrichten. Dieser ermöglicht sowohl internen als auch externen Stakeholdern, Hinweise zu (potenziellen) Verletzungen von Menschenrechten oder Umweltschutzverstößen zu geben. Dabei steht es Ihrem Unternehmen frei, ein solches Beschwerdeverfahren selbst zu entwickeln oder das eines Dritten, wie beispielsweise das digitale Hinweisgebersystem von LegalTegrity, zu nutzen. Der Adressatenkreis des Beschwerdeverfahrens sind alle internen (im Unternehmen) und externen (in dessen Lieferkette) Personen, die eine Beschwerde einreichen könnten. Das schließt auch Menschen ein, die nicht direkt betroffen sind, aber beispielsweise von den Verstößen erfahren. 

Ihr Unternehmen benötigt eine Verfahrensordnung für das Beschwerdemanagement (gem. § 8 Abs. 2 LkSG), die zielgruppengerecht gestaltet werden soll. Inhaltlich sollen sich dort Informationen zur Zugänglichkeit, zu den Arten der Beschwerden, dem Verfahrensprozess, der potenziellen Streitbeilegung, aber auch zu den verantwortlichen Ansprechpartner*innen sowie den Schutzmaßnahmen vor Repressalien finden. 

An den LkSG-konformen Meldekanal sind folgende Anforderungen gestellt:

  • Zugänglichkeit: Der Meldekanal muss für Whistleblower leicht zugänglich und mehrsprachig sein, sodass er für die Personen in ihrer jeweiligen Muttersprache nutzbar ist.
  • Vertraulichkeit: Im Meldekanal muss die Identität der Meldenden und die gemeldeten Informationen vertraulich behandelt werden. Der Meldekanal hat mithilfe von entsprechenden Mechanismen sicherzustellen, dass die Vertraulichkeit gewährleistet ist, beispielsweise durch sichere Datenübertragung, anonyme Meldungen und den Schutz personenbezogener Daten gemäß DSGVO. 
  • Unabhängigkeit: Die im Unternehmen verantwortlichen Personen für das Beschwerdeverfahren müssen unabhängig sein und unparteiisch agieren können. Weiterhin sollten sie angemessen geschult sein. 
  • Schutz der Meldenden: Das Unternehmen muss sicherstellen, dass Meldende vor möglichen Repressalien geschützt sind.

6. Dokumentation und Berichterstattung

 Unternehmen müssen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jährlich einen Bericht über die Umsetzung der Sorgfaltspflichten vorlegen und ihn veröffentlichen. Dies muss spätestens vier Monate nach dem Schluss des Geschäftsjahres, auf das sich der Bericht bezieht, erfolgen.

Diese Sanktionen drohen bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz

Der Meldekanal (Beschwerdeverfahren) nach dem Lieferkettengesetz muss die Vertraulichkeit der Identität der meldenden Person sowie den Schutz ihrer personenbezogenen Daten gewährleisten. Fehlt ein solches Beschwerdeverfahren oder ist es nicht gesetzeskonform, können für Ihr Unternehmen Bußgelder in einer Höhe von bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2 Prozent des Jahresumsatzes anfallen. Das umsatzbezogene Bußgeld gilt für Unternehmen mit mehr als 400 Millionen Euro Jahresumsatz. Ebenso kann dies den Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren zur Folge haben.

Kritik am deutschen Lieferkettengesetz

Während das Lieferkettengesetz von einer Vielzahl Interessenverbänden lange gefordert wurde, gibt es auch viel Kritik daran. So kritisieren Wirtschaftsverbände wie der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI), und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), dass durch das Lieferkettengesetz die Unternehmen unverhältnismäßig belastet werden. Auf der anderen Seite kritisieren Umweltschutz- und Hilfsorganisationen wie Greenpeace und Oxfam, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes nicht weit genug reicht und die vorgesehen Sanktionsmaßnahmen nicht ausreichen. 

Diese Argumente für und gegen das Lieferkettengesetz werden in Diskussionen häufig vorgebracht: 

PRO 

CONTRA 

Menschenrechte schützen: Das Gesetz soll sicherstellen, dass Unternehmen die Menschenrechte in ihren Lieferketten achten und Arbeitsbedingungen verbessern. 

Bürokratie und Kosten: Unternehmen müssen erhebliche Ressourcen aufwenden, um die erforderlichen Prüfungen und Berichterstattungen durchzuführen. 

Umweltschutz: Das Gesetz zielt darauf ab, Umweltstandards in den Lieferketten zu stärken und Umweltverschmutzung zu verringern. 

Standortnachteil: Einige Unternehmen könnten in Länder mit weniger strengen Vorschriften ausweichen, um den Anforderungen des LkSG zu entgehen. 

Freiwillige Verpflichtungen reichen nicht aus

Freiwillige Verpflichtungen sind ausreichend

Schutz von Arbeitskräften: Das Gesetz soll Kinderarbeit und Zwangsarbeit in den Lieferketten bekämpfen und Arbeitnehmerrechte stärken. 

Grenzen der Unternehmensverantwortung: Das Gesetz wälzt die Verantwortung für komplexe Probleme in Lieferketten übermäßig auf Unternehmen ab, anstatt sich auf breitere politische Maßnahmen zu konzentrieren. 

Rechtssicherheit: Das LkSG schafft klare rechtliche Rahmenbedingungen für Unternehmen, um mögliche Haftungsrisiken zu reduzieren. 

Es bleibt unklar, wann ein Unternehmen seiner Sorgfaltspflicht ausreichend nachgekommen ist

Für welche Branchen ist das Lieferkettengesetz besonders wichtig?

Das Lieferkettengesetz (LkSG) ist besonders relevant für Industrien, die komplexe, globale Lieferketten haben und in denen das Risiko von Menschenrechtsverletzungen, Umweltverschmutzung und anderen nachhaltigkeitsbezogenen Problemen in den Lieferketten hoch ist. Besonders bekannt sind Vorfälle aus der Textilindustrie. So stürzte im Jahr 2013 Rana Plaza, ein Fabrikkomplex in Bangladesch ein, in dem sich hauptsächlich Textilwerkstätten befanden. Nach offiziellen Angaben starben 1.135 Menschen, knapp 2.500 wurden verletzt. Das sorgte für weltweite Proteste und die Forderung vieler Menschenrechtsorganisationen, dass Textilunternehmen Verantwortung für weltweite Lieferketten übernehmen müssen.

Die folgenden Industrien sind in der Regel besonders betroffen: 

  • Textil- und Bekleidungsindustrie: Die Textil- und Bekleidungsindustrie hat in der Regel sehr komplexe Lieferketten, die oft durch mehrere Länder führen. In diesen Lieferketten besteht ein erhöhtes Risiko von Arbeitsrechtsverletzungen, Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Umweltverschmutzung. 
  • Elektronikindustrie: Elektronikprodukte werden in verschiedenen Ländern hergestellt, wobei viele Rohstoffe aus Konfliktregionen stammen. Zu den Konfliktrohstoffen der Elektroindustrie gehören beispielsweise mineralische Rohstoffe wie Kupfer oder Zinn. Die Einhaltung von Umweltstandards und Arbeitsrechten in dieser Branche kann eine Herausforderung sein. 
  • Lebensmittelindustrie: Die Lebensmittelindustrie hat häufig komplexe Lieferketten, die landwirtschaftliche Produkte aus verschiedensten Regionen beziehen. Hier besteht das Risiko von Landraub, Ausbeutung von Arbeitskräften und Umweltproblemen. 
  • Bergbau- und Rohstoffindustrie: Die Gewinnung von Rohstoffen wie Metallen und Mineralien erfolgt oft in Ländern des globalen Südens, in denen das Risiko von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden hoch ist.

Fazit

Wir empfehlen Unternehmen jetzt: 

  • Proaktiv agieren 
  • Risikoanalysen aufsetzen und durchführen 
  • Beschwerdeverfahren einführen 

Unser Tipp: Achten Sie beim Aufsetzen oder Einführen eines entsprechenden Beschwerdeverfahrens darauf, dass der Meldekanal sowohl die Anforderungen des Lieferkettengesetzes als auch die Vorgaben zum Hinweisgeberschutz erfüllt. 

Die To Do’s haben wir Ihnen in unserer LkSG Checkliste zusammengefasst: 

Sie wollen mehr darüber erfahren, wie Sie sich mit Hilfe von LegalTegrity vor Verletzungen im Verantwortungsbereich Ihrer Zulieferer schützen können, dann kontaktieren Sie uns gerne!

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