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Europäisches Lieferkettengesetz

europäisches Lieferkettengesetz

Europäisches Lieferkettengesetz: alles zu den Richtlinien für nachhaltige Wirtschaft

Da soziale Mindeststandards im Menschen- und Arbeitsrecht missachtet werden, leben Menschen weltweit in Not und Elend. Besonders betroffen davon sind Kinder- und Zwangsarbeit. Doch auch ökologische Mindeststandards, die dem Umweltschutz dienen, werden in vielen Unternehmen nicht umgesetzt.

Um diese Bedingungen zu ändern und Unternehmen zu einer konsequenten und transparenten Umsetzung zu verpflichten, wurde am 1. Juni 2023 einem Gesetzesvorschlag für Nachhaltigkeitsverpflichtungen (CSRD) durch die Abgeordneten im EU-Parlament zugestimmt. Diese bezieht sich auf die nichtfinanzielle Berichterstattung. Ein weitere Aktivität in diesem Zusammenhang ist die Umsetzung des europäischen Lieferkettengesetzes (CSDDD). Deren Umsetzung scheiterte im Februar 2024. Besonders Union und FDP positionierten sich klar gegen den Gesetzesvorschlag und trugen damit maßgeblich zum Scheitern im ersten Anlauf bei. Die Konsequenzen für den neuen Vorschlag lauten: weniger strenge Vorschriften für weniger Unternehmen mit einer verlängerten Umsetzungsfrist. Trotz der Abschwächung wurde das Gesetz weiter kritisiert – jedoch ohne Erfolg: Im März 2024 konnte das europäische Lieferkettengesetz trotz Enthaltung Deutschlands bei der EU-Ratssitzung auf den Weg gebracht werden. Eine Zustimmung des Europäischen Parlaments muss noch vor der Sommerpause erfolgen.

Das deutsche Lieferkettengesetz muss entsprechend der nun geltenden strengen Bestimmungen auf EU-Ebene angepasst werden.

Welche Verpflichtungen gehen nun aus den Beschlüssen im EU-Parlament und der Bundesregierung hervor?

  • Die Unternehmensführung muss die Verpflichtungen des Gesetzes umsetzen
  • Das europäische Lieferkettengesetz dient der Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen wie Sklaverei, Kinderarbeit, Ausbeutung oder Umweltverschmutzung
  • Bei Missachtung des Gesetzes müssen Unternehmen mit Geldstrafen in Höhe von 5 % des weltweiten Nettoumsatzes rechnen

Für wen gilt das europäische Lieferkettengesetz?

  • Unternehmen aus Europa mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettojahresumsatz von mehr als 1.500 Millionen Euro sollen die Sorgfaltspflichten ab drei Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie gelten, also voraussichtlich 2027.
  • Unternehmen aus Europa, sowie in der EU agierende Firmen aus Drittstaaten ab 1.000 Mitarbeiter und zugleich mindestens 450 Mio. € Umsatz nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren, also voraussichtlich 2029.
  • Kleinere und mittelständische Unternehmen sind zwar nicht direkt betroffen, müssen sich als Zulieferer größerer Unternehmen allerdings dennoch an die Bestimmungen des Lieferkettengesetzes halten
Inhaltsverzeichnis

Was ist das europäische Lieferkettengesetz?

Das europäische Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) ist ein ab Mai/Juni 2024 in Kraft tretendes Gesetz der EU-Kommission. Die Ziele des Richtlinienvorschlags sind ähnlich denen des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG), im Ergebnis in einigen Teilen aber weitgehender. Es dient dazu, verantwortungsvolle Geschäftspraktiken zu fördern, zu schützen und sicherzustellen, dass Unternehmen, die sich nicht an ethische Standards halten, zur Verantwortung gezogen werden. Derzeit gilt das deutsche Gesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, das europäische Lieferkettengesetz nimmt alle Unternehmen ab 250 Mitarbeiter in die Verpflichtung.

Die CSDDD verpflichtet Unternehmen in ganz Europa dazu, die Nachhaltigkeit ihrer Lieferketten zu bewerten, zu überwachen und zu verbessern, indem sie Richtlinien und Verfahren zur Identifizierung, Abschwächung, Vermeidung und Bewältigung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltproblemen entwickeln. Unternehmen müssen außerdem Strategien entwickeln und umsetzen, die sicherstellen, dass ihre Zulieferer das Gesetz einhalten, Beschwerdeverfahren für Arbeitnehmer errichten, sich an Tarifverhandlungen beteiligen und jährlich über die Nachhaltigkeit ihrer Lieferketten berichten. 

Durch das europäische Lieferkettengesetz sollen Standards zum Schutz von Menschenrechten und im Umweltschutz greifbarer werden, die zu einer fairen und nachhaltigen globalen Wirtschaft führen. Auch ist es ein Ziel, eine verantwortungsvolle Unternehmensführung zu fördern.

Jetzt, wo der Gesetzesentwurf vom Europäischen Parlament und Rat gebilligt wurde, haben Unternehmen zwei Jahre Zeit, die Maßnahmen und Richtlinien in ihrem Unternehmen umzusetzen.

Welche Unternehmen sind von dem EU-Lieferkettengesetz betroffen?

Das EU-Lieferkettengesetz betrifft alle Unternehmen, die in Europa tätig sind, unabhängig von ihrer Branche. Auch in der EU tätige Firmen aus Drittstaaten, die mehr als 1000 Mitarbeitende und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz vorzuweisen haben, sind von dieser Gesetzgebung betroffen.

Mai/Juni 2024:

Die CSDDD tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Mai/Juni 2026:

Die EU-Mitgliedstaaten müssen die CSDDD in nationales Recht umsetzen, in Deutschland durch Änderung des LkSG.

2027

Die CSDDD ist anzuwenden für Unternehmen mit

  • mehr als 5.000 Mitarbeitern
  • mehr als 1,5 Milliarden EUR Umsatz

2028

CSDDD anwendbar für Unternehmen mit

  • mehr als 3.000 Beschäftigten
  • mehr als 900 Millionen EUR Umsatz

2029

CSDDD anwendbar für Unternehmen mit

  • mehr als 1.000 Beschäftigten
  • mehr als 450 Mio. EUR Umsatz.

Der erste Gesetzesvorschlag sah die Definition von Risikosektoren vor, für welche strengere Bestimmungen gelten sollten. Bestimmte Branchen sollten als Risikosektoren bzw. Risikobranchen kategorisiert werden, da dort das Gefahrenpotenzial für Mensch und Umwelt besonders hoch ist. Dazu zählen Unternehmen aus der Textil- oder Lederindustrie und verwandte Produkte, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und die Fertigung von Lebensmitteln sowie Unternehmen, die mineralische Rohstoffe befördern und damit handeln. Diese strengeren Sonderregelungen wurden in der aktuellen Gesetzesfassung allerdings wieder gestrichen.

Was müssen Unternehmen beachten?

Die Unternehmen sind für die Einführung und Umsetzung des europäischen Lieferkettengesetzes (CSDDD) verantwortlich. Europäische Firmen müssen eine Reihe von Faktoren berücksichtigen, wenn sie sicherstellen wollen, dass sowohl ihre Lieferketten als auch ihre Produktion mit dem EU-Lieferkettengesetz konform sind.  

Erstens müssen die Unternehmen sicherstellen, dass alle Lieferanten die Anforderungen des Gesetzes erfüllen. Dazu gehört, dass sie die Vorgehensweise ihrer Zulieferer mit der gebotenen Sorgfalt prüfen und Maßnahmen ergreifen, um Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen den Umweltschutz zu verhindern. Die Unternehmen sollten auch über Strategien zur Überwachung ihrer Lieferkette verfügen, sodass die Einhaltung der Vorschriften gewährleistet werden kann. Schließlich müssen die Firmen sicherstellen, dass sie ihre Mitarbeitenden angemessen über die Anforderungen des europäischen Lieferkettengesetzes schulen.  

EU-Lieferkettengesetz: Das sind die Pflichten für Unternehmen

  • Menschenrechtliche und umweltschützende Sorgfaltspflichten müssen in die Unternehmensprozesse integriert werden.
  • Unternehmen müssen tatsächliche negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in der Wertschöpfungskette ermitteln und Strategien entwickeln, um diese zu verhindern.
  • Es müssen Beschwerdeverfahren durch das Unternehmen eingerichtet werden, damit alle Menschen innerhalb der Lieferkette einen Verstoß gegen die Richtlinien melden können. 
  • In einem Jahresbericht müssen europäische Unternehmen eindeutig und transparent über die Wahrnehmung und Umsetzung ihrer Sorgfaltspflicht informieren.
  • Das Unternehmen muss einen Transformationsplan darlegen und aufzeigen, wie sie ihre Ziele zur Emissionsreduktion des Pariser Klimaabkommens (1,5-Grad-Ziel) erreichen wollen.

Warum braucht es ein europäisches Lieferkettengesetz?

Ziel des europäischen Lieferkettengesetzes ist es, verantwortungsvolle Geschäftspraktiken zu fördern, Menschen und Umwelt zu schützen und sicherzustellen, dass Unternehmen, die sich nicht an ethische Standards halten, zur Verantwortung gezogen werden.   

Auch heute noch ist es leider in vielen Ländern keine Selbstverständlichkeit, dass Menschenrechte gewahrt werden und die Umwelt mit Respekt behandelt wird. Kinder- und Zwangsarbeit ist keine Seltenheit, sondern gehört teilweise zum Alltag. Auch die Arbeit unter lebensgefährlichen Umständen mit langfristigen und ernstzunehmenden Folgen der Gesundheit der Menschen sind keine Einzelfälle. Durch Umweltverstöße leiden Natur und Tiere – mit verheerenden Folgen für die Zukunft. 

Das EU-Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, Nachhaltigkeitsprinzipien und eine Sorgfaltspflicht gegenüber Menschenrechte in ihre Prozesse einzubinden. Die Unternehmen müssen außerdem sicherstellen, dass ihre Zulieferer die Richtlinien ebenfalls einhalten, um eine Einhaltung des europäischen Lieferkettengesetzes gewährleisten zu können. Dieses Gesetz ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung einer nachhaltigeren Lieferkette, die Menschenrechte, Biodiversität und Umweltschutz fördert. 

Deshalb ist das europäische Lieferkettengesetz wichtig:

  • Schutz der Menschenrechte (Verhinderung von Kinder- und Zwangsarbeit, Löhne unter Existenzminimum, Verhinderung von Arbeit unter lebensgefährlichen Bedingungen)
  • Schutz der Umwelt (Verhinderung von Ausbeutung und Zerstörung der Umwelt, Wasser- und Luftverschmutzung)  

Was sind Verstöße im europäischen Lieferkettengesetz?

Europäische Unternehmen sind in der Verantwortung sicherzustellen, dass sie und ihre Zulieferer Menschenrechte und Prinzipien des Umweltschutzes wahren und fördern. Verstöße gegen das europäische Lieferkettengesetz können darin bestehen, dass Firmen keine ausreichenden Informationen über ihre Vorgehensweise in Bezug auf die Arbeit, Mitarbeiter und Umwelt erfassen, keine Berichte hierüber bereitstellen oder keine Maßnahmen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen ergreifen.  

Unternehmen können auch gegen das Gesetz verstoßen, wenn sie sich an Aktivitäten beteiligen, die mit Zwangsarbeit, Kinderarbeit oder der Ausbeutung von Arbeitnehmern verbunden sind. Darüber hinaus müssen die Unternehmen die Anforderungen an eine verantwortungsvolle Beschaffung erfüllen und sicherstellen, dass ihre Zulieferer die geltenden Arbeits-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards einhalten.  

Diese Verstöße fallen unter das EU-Lieferkettengesetz:

  • Verstoß gegen Menschenrechte (Freiheit und Sicherheit des Menschen, Rechtsfähigkeit) 
  • Nicht-Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen (Arbeit unter lebensgefährlichen Umständen) 
  • Verstoß gegen grundsätzliche Arbeitnehmerrechte (Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Erholung & Freizeit) 
  • Verstoß gegen den Schutz von biologischer Vielfalt und Ökosystemen 
  • Verschmutzung von Wasser und Luft 
  • Verstoß gegen Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels 

Wie werden diese Verstöße bestraft?

Unternehmen können bei Verstößen gegen das europäische Lieferkettengesetz auf verschiedene Weise bestraft werden. Durch das EU-Lieferkettengesetz ist es die Pflicht europäischer Firmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten nachzukommen. Verstöße müssen verhindert und identifiziert werden.  

Bei Verstößen und nicht ordnungsgerechter Einhaltung der Richtlinien gehören Geldbußen, der Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren und Sanktionen gegen Lieferanten oder das Unternehmen zu den Folgen. Unternehmen, die sich nicht an das Gesetz halten, können auch vor den EU-Gerichten verklagt werden. Darüber hinaus können Firmen zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet werden, die durch ihre Verstöße gegen das Gesetz verursacht wurden.Dazu werden Listen veröffentlicht, in denen Unternehmen genannt werden, die gegen die Vorgaben des CSDDD verstoßen haben.

EU-Lieferkettengesetz und deutsches Lieferkettengesetz: Welche Unterschiede gibt es?

Das europäische Lieferkettengesetz und das deutsche Lieferkettengesetz zielen beide darauf ab, verantwortungsvolle Geschäftspraktiken in Europa zu verbessern, indem sie Mindeststandards für Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz und Menschenrechte festlegen. 

Das EU-Lieferkettengesetz ist eine Rahmengesetzgebung, die für alle in Europa tätigen Unternehmen gilt, während das zukünftige deutsche Gesetz eine maßgeschneiderte Umsetzung der EU-Standards ist, das nur für Unternehmen mit Sitz in Deutschland gilt. Das aktuelle deutsche Gesetz ist spezifischer, jedoch hat das EU-Gesetz strengere Anforderungen an Unternehmen. Insgesamt zielen beide Gesetze darauf ab, die Einhaltung der geltenden Normen zu gewährleisten und gleiche Bedingungen für verantwortungsvolle Geschäftspraktiken in ganz Europa zu schaffen.

Was die Gesetzgebungen gemein haben, ist, dass unter der EU-Regelung Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden fallen. Eine Unterscheidung liegt darin, dass das EU-Gesetz darauf abzielt, Vertrieb, Transport und Lagerung, jedoch keine Entsorgung, des Produkts bei direkter Ausführung für das verpflichtete Unternehmen zu erfassen. Im deutschen Lieferkettengesetz ist nur der direkte Zulieferer betroffen.

Das EU-Lieferkettengesetz greift also deutlich tiefer als das deutsche Lieferkettengesetz, das seit Januar 2023 in Kraft ist. Europäische Unternehmen sollten sich bei der Ausarbeitung des eigenen Lieferketten-Managements daher direkt auf das EU-Gesetz konzentrieren, so können sie eine spätere Nachbesserung der Maßnahmen vermeiden.

Fazit zum europäischen Lieferkettengesetz

Das europäische Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung eines nachhaltigeren, verantwortungsvolleren und ethischen Arbeitsumfeldes in Europa sowie bei den Lieferanten auch weltweit. In der EU tätige Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass sie dieses Gesetz einhalten. Dazu gehört, dass sie ihre Lieferanten mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, sicherstellen, dass die Vorgehensweisen den geltenden Normen entsprechen und Maßnahmen ergreifen, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Eine der wichtigsten Maßnahmen, die von den Behörden auch immer als erstes kontrolliert wird, ist die Einrichtung eines leicht zugänglichen und rund um die Uhr nutzbaren Meldesystems in möglichst vielen Sprachen. Es müssen anonyme Meldungen ermöglicht werden, die jeder abgeben kann, der Kenntnis von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltgefährdungen hat. Die Unternehmen sollten entsprechende Beschwerdeverfahren sobald als möglich einrichten und bestehende auf deren Konformität mit dem EU-Lieferkettengesetz überprüfen.

Auf diese Weise können die Unternehmen die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen und zu einem fairen, sozialen und ökologischen Mindeststandard beitragen. 

Das EU-Lieferkettengesetz trägt somit dazu bei, Arbeitnehmer und Umwelt zu schützen und mit seinen Richtlinien eine nachhaltige Wirtschaft zu fördern. Werden Verstöße gegen das Gesetz beobachtet, müssen Mitarbeiter und weitere Stakeholder die Möglichkeit haben, diese Vorfälle zu melden. Besonders digitale Hinweisgebersysteme eignen sich gut für anonymisierte Meldungen und die Implementierung eines standardisierten Beschwerdeverfahrens, das u.a. auch zu den Sorgfaltspflichten des deutschen Lieferkettengesetzes gehört.

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