Karo-1.png

Lieferkettengesetz im Wandel – was Unternehmen jetzt wissen sollten

4 Hände die eine Weltkugel aus Knete gemeinsam halten

Lieferkettengesetz im Wandel – was Unternehmen jetzt wissen sollten

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz begleitet Unternehmen seit Anfang 2023. Zunächst galt es für Firmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden, seit 2024 müssen auch Unternehmen ab 1000 Beschäftigten die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Doch kaum war das Gesetz in Kraft, geriet es politisch unter Druck. Die vollständige Abschaffung des von einem CDU-Minister durchgeboxten Gesetzes wurde von der eigenen Partei gefordert, sobald diese in der Opposition war. Wieder Regierungspartei im Frühjahr 2025 von einem radikalen Schnitt die Rede. 

Heute ist klar: Das LkSG wird nicht gestrichen, sondern in Teilen angepasst. Die Bundesregierung hat Anfang September 2025 einen Entwurf zur Änderung vorgelegt, der die Richtung vorgibt.

Inhaltsverzeichnis

Der aktuelle Stand

Der Anwendungsbereich bleibt unverändert. Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitenden sind weiterhin verpflichtet, ihre Lieferketten zu überprüfen. Auch die Definition der Lieferkette bleibt gleich. Der eigene Geschäftsbereich, unmittelbare Zulieferer und mittelbare Zulieferer müssen wie bisher berücksichtigt werden. Ebenso bleiben die zentralen Sorgfaltspflichten bestehen. Dazu zählen die Risikoanalyse, eine Grundsatzerklärung, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Einrichtung eines Beschwerdesystems, die umfassende Dokumentation sowie die Überwachung des Risikomanagements durch den Menschenrechtsbeauftragten. 

Was sich ändert 

Die wesentliche Änderung betrifft die Berichtspflicht. Unternehmen mussten bislang jährlich und anlassbezogen über ihre Aktivitäten berichten, insbesondere über das BAFA-Portal. Diese Pflicht soll abgeschafft werden, und zwar rückwirkend. Wer bislang keinen Bericht abgegeben hat, muss dies auch nicht nachholen. Für Unternehmen, die ihre Berichte bereits eingereicht haben, ändert sich nichts. Dennoch sollten sich Betriebe nicht zu früh entspannen. Ab 2027 greifen die neuen Berichtspflichten im Rahmen der europäischen CSRD, die inhaltlich großen Schnittmengen mit den bisherigen LkSG-Vorgaben aufweist. 

Auch im Bereich der Sanktionen gibt es relevante Anpassungen. Künftig konzentrieren sie sich auf schwere Verstöße. Dazu gehört zum Beispiel, wenn Präventionsmaßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig ergriffen werden. Ebenso bleibt sanktioniert, wenn Abhilfemaßnahmen unterlassen werden, obwohl ein menschenrechtlicher Verstoß eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht. Auch das fehlende Beschwerdeverfahren wird weiterhin geahndet. Nicht mehr sanktioniert wird hingegen eine unzureichende Risikoanalyse. Zwar bleibt sie Pflicht, allerdings ohne unmittelbare Strafandrohung. Ebenso entfallen Sanktionen für umweltbezogene Risiken.  

Als Ergebnis bleibt hier festzuhalten: Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen bleiben bestehen, der Schutz von Menschenrechten steht klar im Vordergrund. 

Blick nach Brüssel 

Die Änderungen am LkSG sind eng mit den Entwicklungen auf europäischer Ebene verknüpft. Die geplante Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz CSDDD, befindet sich noch im Gesetzgebungsprozess. Dabei ist weiterhin offen, ab welcher Unternehmensgröße die Regeln greifen werden. Diskutiert werden Schwellen von 1000, 3000 oder sogar 5000 Mitarbeitenden verbunden mit Umsatzschwellen von mindestens 450 Mio. €.

Umstritten ist auch die Frage, ob die Risikoanalyse verpflichtend auf mittelbare Zulieferer ausgeweitet werden soll. Zudem ist unklar, wie verbindlich der Klimatransformationsplan verankert bleibt und ob eine zivilrechtliche Haftung eingeführt wird. 

Solange diese Fragen nicht geklärt sind, wird auch der deutsche Änderungsentwurf nicht final in den Bundestag eingebracht. Die Regierung will warten, bis die europäischen Trilog-Verhandlungen abgeschlossen sind. Erst danach soll das LkSG in Deutschland in angepasster Form beschlossen werden. 

Was bedeutet das für Unternehmen

Unternehmen sollten sich nicht von den politischen Diskussionen in Sicherheit wiegen lassen. Bis auf weiteres gilt das LkSG in seiner bisherigen Form weiter. Alle Sorgfaltspflichten müssen eingehalten werden. Das BMWE hat das BAFA am 01.10.2025 angewiesen, sich entsprechend der Regelungen des Änderungsgesetzes zum BAFA zu verhalten; also dessen Anwendung vorwegzunehmen.   

Mittelfristig entfällt die Berichtspflicht, bis ab 2027 die CSRD-Regeln greifen. Die Zahl der Sanktionen wird reduziert, doch bei schweren Verstößen bleibt das Risiko hoch. Langfristig wird die europäische Regulierung übernehmen und voraussichtlich strengere Maßstäbe setzen. 

Fazit

Das Lieferkettengesetz bleibt ein fester Bestandteil des unternehmerischen Rahmens. Auch wenn die Berichtspflicht entfällt, sollten Unternehmen ihre Prozesse nicht vernachlässigen. Ein funktionierendes Risikomanagement, klare Präventionsmechanismen und eine belastbare Dokumentation sind weiterhin unverzichtbar. Intern wird ein Bericht weiterhin notwendig bleiben. Wer jetzt konsequent an seiner Compliance arbeitet, wird nicht nur den aktuellen Anforderungen gerecht, sondern ist auch für die künftige europäische Regulierung vorbereitet. 

Intelligentes Risikomonitoring mit LegalTegrity

Gesetze wie LkSG, CSDDD oder CSRD erfüllen und zugleich alle wichtigen Risiken in der Lieferkette frühzeitig erkennen und bewerten. 

Der Risk-Sentinel liefert dafür die praxisnahe Antwort: KI-gestütztes Monitoring in Echtzeit, priorisierte Risikobewertung, automatische Alerts sowie belastbare Reports vom eigenen Geschäftsbereich über mittelbare Zulieferer bis hin zu Wettbewerbern. Browserbasiert, sofort einsatzbereit und kostensensibel.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Frühwarnungen aus tausenden Nachrichten-, NGO- und Social-Media-Quellen, bevor Risiken eskalieren

  • Risikoscoring und Hotspots für die fokussierte Priorisierung über Standorte und Lieferanten

  • Plug-and-Play im Browser, mehrsprachige Analysen, Entwicklung und Hosting in Deutschland

Weitere Informationen und die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen finden Sie hier.

Dieser Artikel wurde aus dem Webinar zum aktuellen Status von Omnibus und LkSG erstellt: Aufzeichnung und Präsentationen anfordern

(Die verwendete männliche Form bezieht sich auf alle Personen, gleich welchen Geschlechts.)

Worauf warten Sie?

Compliant in 5 Minuten.

LegalTegrity passt zu Ihren Kunden?

Werden Sie Partner

Whistleblower Software von LegalTegrity
in 5 Minuten kennenlernen

Bevor Sie einen Live Demo Termin bei LegalTegrity buchen, können Sie unsere Software in nur 5 Minuten kennenlernen. Fordern Sie unser Demo-Video an, um einen Überblick aller wichtigen Funktionen und Gestaltungsmöglichkeiten des Systems zu erhalten. Sie erhalten das Demo-Video per Mail.

Wie rechtssicher ist Ihr Hinweisgebersystem? Machen Sie den Online-Test!