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Die EU-Whistleblowing-Richtlinie

Die EU-Whistleblowing-Richtlinie: eine kurze Zusammenfassung

In den ersten drei Teilen unsere Whistleblowing-Basics-Reihe haben wir den Begriff Whistleblower und Whistleblowing-System besprochen, sowie die Besonderheiten des digitalen Whistleblowing-Systems beleuchtet. Dort haben wir den wichtigsten rechtlichen Impuls für Hinweisgeberschutz erwähnt: die EU-Whistleblowing-Richtlinie. Doch was besagt die Richtlinie genau? Im Folgenden fassen wir die Anforderungen der Richtlinie in Kürze für Sie zusammen.  

Was schreibt die Richtlinie für Unternehmen vor? 

Die EU-Whistleblowing-Richtlinie verpflichtet Unternehmen zur Einführung eines Whistleblowing-Systems. Dieser interne Meldekanal dient der Entgegennahme von Informationen über mögliche Missstände oder Gesetzesverstöße, die das Unternehmen betreffen. Auch wenn die Ermöglichung anonymer Meldungen nicht von der Richtlinie vorgeschrieben ist, handelt es sich jedoch um eine klare Umsetzungsempfehlung aus der Praxis. Die Anonymität des Whistleblowers ist dann auch während des ganzen Prozesses zu wahren. Entscheidet er sich, seine Identität preiszugeben, ist die vertrauliche Bearbeitung einzuhalten.  

Darüber hinaus schreibt die Richtlinie ein Verfahren für die Bearbeitung der Meldung sowie die Steuerung von Folgemaßnahmen vor. Auf den genauen Umgang mit einer Meldung und den Ablauf des Verfahrens werden wir in einem späteren Zeitpunkt eingehen, daher sei der Ablauf an dieser Stelle nur kurz zusammengefasst: Innerhalb von 7 Tagen ist der Verantwortliche (eine unparteiische Person in ihrem Unternehmen oder eine externe Person, die für die Bearbeitung von Hinweisen im Unternehmen verantwortlich ist) dazu verpflichtet, dem Whistleblower den Eingang seiner Meldung zu bestätigen. Die Richtlinie schreibt weiterhin vor, den Hinweisgeber nach spätestens drei Monaten über ergriffene Folgemaßnahmen zu informieren.  

Wer wird geschützt? 

Die EU-Whistleblower-Richtlinie schützt alle natürlichen Personen, die Gesetzesverstöße oder sonstige Missstände melden wollen. Solche Personen werden Whistleblower oder Hinweisgeber genannt. Die Richtlinie schützt alle Hinweisgeber, die ihre Informationen oder Beobachtung im beruflichen Kontext erhalten haben und diese über den internen Meldekanal melden. Sollte das Unternehmen kein internes Whistleblowing-System anbieten, dürfte die meldende Person mit ihrer Meldung straffrei an die Öffentlichkeit gehen. Mehr Details zum Begriff des Whistleblowers finden Sie im ersten Teil unserer Whistleblowing-Basics Reihe „Was ist ein Whistleblower?“. 

Welche Unternehmen sind von den Vorschriften der EU-Whistleblowing-Richtlinie betroffen? 

Kostenfreier Download Ihr Leitfaden zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie

Gibt es weitere Umsetzungsfristen für Kommunen oder kleine Unternehmen?
Der öffentliche Sektor ist unmittelbar betroffen: Alle Kommunen, Behörden und öffentlichen Organisationen sind zu internen Whistleblowing-Systemen verpflichtet, die die Anforderungen der Richtlinie erfüllen müssen. Wichtig: das gilt ebenso für Kommunen < 10.000 Einwohner und staatliche Stellen, die weniger als 50 Mitarbeiter haben. 

Für private Unternehmen besteht Handlungsbedarf ab einer Größe von 50 Mitarbeitern. Für die kleineren, zwischen 50 und 249 Mitarbeitern, ist eine verlängerte Umsetzungsfrist bis 2023 vorgesehen.  

Wann kommt das deutsche Gesetz zur Whistleblowing-Richtlinie und was bedeutet dies für Unternehmen? 

Die Umsetzungsfrist in nationales Gesetz hat der deutsche Gesetzgeber verschlafen. Doch dass das Hinweisgeberschutzgesetz kommen wird, steht außer Frage. Mit einer Umsetzung ist im ersten Halbjahr 2022 zu rechnen. Für private Unternehmen ist durch die Gültigkeit der Richtlinie und dem mangelnden nationalen Gesetz eine gefährliche Grauzone entstanden. Beispielsweise besteht die Gefahr, dass Arbeitsgerichte Generalklauseln im Ernstfall richtlinienkonform oder -orientiert auslegen. Jedes Unternehmen ist daher gut beraten, sich mit der Umsetzung dieser neuen Compliance-Vorgabe zu beschäftigen:

  • Erfüllen bestehende Whistleblowing-Systeme in Ihrem Unternehmen die Anforderungen der Richtlinie? 
  • Welches System kommt für Ihr Unternehmen in Frage, wenn Sie bisher noch keines haben? 

Es lohnt sich, jetzt zu handeln, denn die EU-Kommission sieht explizit Strafen für Organisationen vor, die kein Whistleblowing-System einführen. Einen Überblick zum aktuellen Stand der Umsetzung finden Sie in unserem Beitrag „Aktuelles zum Hinweisgeberschutzgesetz“. Wenn Sie mehr über das Thema Whistleblowing erfahren wollen, schauen Sie gerne auf unserer Know-How Seite vorbei.  

Sie überlegen bereits, wie Sie ein Whistleblowing-System in Ihrem Unternehmen einführen sollten? Dann laden Sie sich „Ihren Leitfaden zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie in Ihrem Unternehmen“ herunter. Oder kontaktieren Sie einen unserer Experten für ein persönliches Gespräch.

(Die verwendete männliche Form bezieht sich auf alle Personen, gleich welchen Geschlechts.) 

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