Karo-1.png

Europäisches Lieferkettengesetz

europäisches Lieferkettengesetz

Europäisches Lieferkettengesetz: alles zu den Richtlinien für nachhaltige Wirtschaft

Da soziale Mindeststandards im Menschen- und Arbeitsrecht missachtet werden, leben Menschen weltweit in Not und Elend. Diese Standards werden besonders häufig durch Kinder- und Zwangsarbeit missachtet. Doch auch ökologische Mindeststandards, die dem Umweltschutz dienen, werden in vielen Unternehmen nicht umgesetzt. Um diese Bedingungen zu ändern und Unternehmen zu einer konsequenten und transparenten Umsetzung zu verpflichten, hat die EU-Kommission im Februar 2022 einen Vorschlag für ein Gesetz über Nachhaltigkeitsverpflichtungen vorgestellt. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat in seinem Änderungsvorschlag aus November 2022 dem Parlament eine deutlich schärfere Fassung vorgelegt.  Am 1. Juni 2023 wurde dem Gesetzesvorschlag durch die Abgeordneten im EU-Parlament zugestimmt.

Welche Verpflichtungen gehen nun aus den Beschlüssen im EU-Parlament und der Bundesregierung hervor?

  • Die Unternehmensführung muss die Verpflichtungen des Gesetzes umsetzen
  • Das europäische Lieferkettengesetz dient der Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen wie Sklaverei, Kinderarbeit, Ausbeutung oder Umweltverschmutzung
  • Bei Missachtung des Gesetzes müssen Unternehmen mit Geldstrafen in Höhe von 5 % des weltweiten Nettoumsatzes rechnen

Für wen gilt das europäische Lieferkettengesetz?

  • Unternehmen aus Europa, sowie in der EU agierende Firmen aus Drittstaaten ab 250 Mitarbeiter
  • Unternehmen außerhalb der EU, welche pro Jahr mehr als 150 Millionen Euro Umsatz machen, wovon mindestens 40 Millionen Euro in der EU umgesetzt werden
  • Kleinere und mittelständische Unternehmen sind zwar nicht direkt betroffen, müssen sich als Zulieferer größerer Unternehmen allerdings dennoch an die Bestimmungen des Lieferkettengesetzes halten
Inhaltsverzeichnis

Was ist das europäische Lieferkettengesetz?

Das europäische Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) ist ein seit Juni 2023 geltendes Gesetz der EU-Kommission. Die Ziele des Richtlinienvorschlags sind ähnlich denen des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG), im Ergebnis aber weitgehender. Es dient dazu, verantwortungsvolle Geschäftspraktiken zu fördern, zu schützen und sicherzustellen, dass Unternehmen, die sich nicht an ethische Standards halten, zur Verantwortung gezogen werden.  

Das europäische Lieferkettengesetz ist, verglichen mit dem deutschen Gesetz sogar strenger in Bezug auf den Geltungsbereich. Derzeit gilt das deutsche Gesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, das europäische Lieferkettengesetz nimmt alle Unternehmen ab 250 Mitarbeiter in die Verpflichtung.

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen in ganz Europa dazu, die Nachhaltigkeit ihrer Lieferketten zu bewerten, zu überwachen und zu verbessern, indem sie Richtlinien und Verfahren zur Identifizierung, Abschwächung, Vermeidung und Bewältigung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltproblemen entwickeln. Unternehmen müssen außerdem Strategien entwickeln und umsetzen, die sicherstellen, dass ihre Zulieferer das Gesetz einhalten, Beschwerdeverfahren für Arbeitnehmer errichten, sich an Tarifverhandlungen beteiligen und jährlich über die Nachhaltigkeit ihrer Lieferketten berichten.  

Durch das europäische Lieferkettengesetz sollen Standards im Menschenrecht und im Umweltschutz greifbarer werden, die zu einer fairen und nachhaltigen globalen Wirtschaft führen. Auch ist es ein Ziel, eine verantwortungsvolle Unternehmensführung zu fördern. 

Im Dezember 2022 hat der Europäische Rat den Entwurf verabschiedet. Jetzt, wo der Gesetzesentwurf nun auch vom Europäischen Parlament gebilligt wurde, haben Unternehmen zwei Jahre Zeit, die Maßnahmen und Richtlinien in ihrem Unternehmen umzusetzen.  

Welche Unternehmen sind von dem EU-Lieferkettengesetz betroffen?

Das EU-Lieferkettengesetz betrifft alle Unternehmen, die in Europa tätig sind, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Auch in der EU tätige Firmen aus Drittstaaten, die mehr als 500 Mitarbeitende und mehr als 150 Millionen Euro Umsatz vorzuweisen haben, sind von dieser Gesetzgebung betroffen. Der Rechtsausschuss hat die Schwellen auf 250 Mitarbeitende und einem Umsatz von 40 Mio. Euro heruntergesetzt. 

Es gibt allerdings Branchen, die zu den sogenannten Risikosektoren bzw. Risikobranchen gehören, da dort das Gefahrenpotenzial für Mensch und Umwelt besonders hoch ist. Dazu zählen Unternehmen aus der Textil- oder Lederindustrie und verwandte Produkte, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und die Fertigung von Lebensmitteln sowie Unternehmen, die mineralische Rohstoffe befördern und damit handeln. Diese Firmen müssen bereits ab einer Größe von 250 Mitarbeitenden die Richtlinien erfüllen. Hier hat der Rechtsausschuss die Schwelle auf 50 Mitarbeitende reduziert. 

Unternehmen Gruppe Beschäftigte Nettoumsatz weltweit
In EU 1 ≥ 500 ≥ 150 Mio. €
In EU 2 ≥ 250 ≥ 40 Mio. € ≥ 50 Prozent davon in Risikosektor(en)
Unternehmen Gruppe Beschäftigte Nettoumsatz in EU
Aus Drittstaat 1 - ≥ 150 Mio. €
Aus Drittstaat 2 - ≥ 40 Mio. € ≥ 50 Prozent davon in Risikosektor(en)

KMUs, also kleine und mittlere Unternehmen, sind indirekt von dem europäischen Lieferkettengesetz betroffen: Agieren diese Firmen zum Beispiel als Zulieferer von größeren und damit betroffenen Unternehmen, gilt das Gesetz auch für sie.  

Was müssen Unternehmen beachten?

Die Unternehmen sind für die Einführung und Umsetzung des europäischen Lieferkettengesetzes verantwortlich. Europäische Firmen müssen eine Reihe von Faktoren berücksichtigen, wenn sie sicherstellen wollen, dass sowohl ihre Lieferketten als auch ihre Produktion mit dem EU-Lieferkettengesetz konform sind.  

Erstens müssen die Unternehmen sicherstellen, dass alle Lieferanten die Anforderungen des Gesetzes erfüllen. Dazu gehört, dass sie die Vorgehensweise ihrer Zulieferer mit der gebotenen Sorgfalt prüfen und Maßnahmen ergreifen, um Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen den Umweltschutz zu verhindern. Die Unternehmen sollten auch über Strategien zur Überwachung ihrer Lieferkette verfügen, sodass die Einhaltung der Vorschriften gewährleistet werden kann. Schließlich müssen die Firmen sicherstellen, dass sie ihre Mitarbeitenden angemessen über die Anforderungen des europäischen Lieferkettengesetzes schulen.  

EU-Lieferkettengesetz: Das sind die Pflichten für Unternehmen

  • Menschenrechtliche und umweltschützende Sorgfaltspflichten müssen in die Unternehmensprozesse integriert werden. 
  • Unternehmen müssen tatsächliche negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in der Wertschöpfungskette ermitteln und Strategien entwickeln, um diese zu verhindern. 
  • Es müssen Beschwerdeverfahren durch das Unternehmen eingerichtet werden, damit alle Menschen innerhalb der Lieferkette einen Verstoß gegen die Richtlinien melden können.  
  • In einem Jahresbericht müssen europäische Unternehmen eindeutig und transparent über die Wahrnehmung und Umsetzung ihrer Sorgfaltspflicht informieren. 
  • Ab einem Jahresumsatz von 150 Millionen Euro muss das Unternehmen einen Transformationsplan darlegen und aufzeigen, wie sie ihre Ziele zur Emissionsreduktion des Pariser Klimaabkommens (1,5-Grad-Ziel) erreichen wollen. 

Warum braucht es ein europäisches Lieferkettengesetz?

Ziel des europäischen Lieferkettengesetzes ist es, verantwortungsvolle Geschäftspraktiken zu fördern, Menschen und Umwelt zu schützen und sicherzustellen, dass Unternehmen, die sich nicht an ethische Standards halten, zur Verantwortung gezogen werden.   

Auch heute noch ist es leider in vielen Ländern keine Selbstverständlichkeit, dass Menschenrechte gewahrt werden und die Umwelt mit Respekt behandelt wird. Kinder- und Zwangsarbeit ist keine Seltenheit, sondern gehört teilweise zum Alltag. Auch die Arbeit unter lebensgefährlichen Umständen mit langfristigen und ernstzunehmenden Folgen der Gesundheit der Menschen sind keine Einzelfälle. Durch Umweltverstöße leiden Natur und Tiere – mit verheerenden Folgen für die Zukunft. 

Das EU-Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, Nachhaltigkeitsprinzipien und eine Sorgfaltspflicht gegenüber Menschenrechte in ihre Prozesse einzubinden. Die Unternehmen müssen außerdem sicherstellen, dass ihre Zulieferer die Richtlinien ebenfalls einhalten, um eine Einhaltung des europäischen Lieferkettengesetzes gewährleisten zu können. Dieses Gesetz ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung einer nachhaltigeren Lieferkette, die Menschenrechte, Biodiversität und Umweltschutz fördert. 

Deshalb ist das europäische Lieferkettengesetz wichtig:

  • Schutz der Menschenrechte (Verhinderung von Kinder- und Zwangsarbeit, Löhne unter Existenzminimum, Verhinderung von Arbeit unter lebensgefährlichen Bedingungen)
  • Schutz der Umwelt (Verhinderung von Ausbeutung und Zerstörung der Umwelt, Wasser- und Luftverschmutzung)  

Was sind Verstöße im europäischen Lieferkettengesetz?

Europäische Unternehmen sind in der Verantwortung sicherzustellen, dass sie und ihre Zulieferer Menschenrechte und Prinzipien des Umweltschutzes wahren und fördern. Verstöße gegen das europäische Lieferkettengesetz können darin bestehen, dass Firmen keine ausreichenden Informationen über ihre Vorgehensweise in Bezug auf die Arbeit, Mitarbeiter und Umwelt erfassen, keine Berichte hierüber bereitstellen oder keine Maßnahmen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen ergreifen.  

Unternehmen können auch gegen das Gesetz verstoßen, wenn sie sich an Aktivitäten beteiligen, die mit Zwangsarbeit, Kinderarbeit oder der Ausbeutung von Arbeitnehmern verbunden sind. Darüber hinaus müssen die Unternehmen die Anforderungen an eine verantwortungsvolle Beschaffung erfüllen und sicherstellen, dass ihre Zulieferer die geltenden Arbeits-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards einhalten.  

Diese Verstöße fallen unter das EU-Lieferkettengesetz:

  • Verstoß gegen Menschenrechte (Freiheit und Sicherheit des Menschen, Rechtsfähigkeit) 
  • Nicht-Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen (Arbeit unter lebensgefährlichen Umständen) 
  • Verstoß gegen grundsätzliche Arbeitnehmerrechte (Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Erholung & Freizeit) 
  • Verstoß gegen den Schutz von biologischer Vielfalt und Ökosystemen 
  • Verschmutzung von Wasser und Luft 
  • Verstoß gegen Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels 

Wie werden diese Verstöße bestraft?

Unternehmen können bei Verstößen gegen das europäische Lieferkettengesetz auf verschiedene Weise bestraft werden. Durch das EU-Lieferkettengesetz ist es die Pflicht europäischer Firmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten nachzukommen. Verstöße müssen verhindert und identifiziert werden.  

Bei Verstößen und nicht ordnungsgerechter Einhaltung der Richtlinien gehören Geldbußen, der Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren und Sanktionen gegen Lieferanten oder das Unternehmen zu den Folgen. Unternehmen, die sich nicht an das Gesetz halten, können auch vor den EU-Gerichten verklagt werden. Darüber hinaus können Firmen zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet werden, die durch ihre Verstöße gegen das Gesetz verursacht wurden. 

EU-Lieferkettengesetz und deutsches Lieferkettengesetz: Welche Unterschiede gibt es?

Das europäische Lieferkettengesetz und das deutsche Lieferkettengesetz zielen beide darauf ab, verantwortungsvolle Geschäftspraktiken in Europa zu verbessern, indem sie Mindeststandards für Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz und Menschenrechte festlegen.   

Das EU-Lieferkettengesetz ist eine Rahmengesetzgebung, die für alle in Europa tätigen Unternehmen gilt, während das deutsche Gesetz eine maßgeschneiderte Umsetzung der EU-Standards ist, das nur für Unternehmen mit Sitz in Deutschland gilt. Das aktuelle deutsche Gesetz ist spezifischer und hat strengere Anforderungen an Unternehmen als das EU-Gesetz. Insgesamt zielen beide Gesetze darauf ab, die Einhaltung der geltenden Normen zu gewährleisten und gleiche Bedingungen für verantwortungsvolle Geschäftspraktiken in ganz Europa zu schaffen. 

Ein Unterschied zwischen den beiden Gesetzgebungen ist, dass unter der EU-Regelung Unternehmen ab 500 (oder 250) Mitarbeitenden fallen, im deutschen Gesetz sind es erst Firmen ab einer Größe von 3000 Mitarbeitenden, was sich aber ab 2024 auf 1000 Mitarbeitenden reduzieren wird. Darüber hinaus zielt das EU-Gesetz darauf ab, die gesamte Lieferkette sowie Nutzer und Entsorger der Produkte einzubeziehen, wohingegen im deutschen Lieferkettengesetz nur der direkte Zulieferer betroffen ist. 

Das EU-Lieferkettengesetz greift also deutlich tiefer als das deutsche Lieferkettengesetz, das seit Januar 2023 gilt. Europäische Unternehmen sollten sich bei der Ausarbeitung des eigenen Lieferketten-Managements daher direkt auf das EU-Gesetz konzentrieren, so können sie eine spätere Nachbesserung der Maßnahmen vermeiden. 

Fazit zum europäischen Lieferkettengesetz

Das europäische Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung eines nachhaltigeren, verantwortungsvolleren und ethischen Arbeitsumfeldes in Europa sowie bei den Lieferanten auch weltweit. In der EU tätige Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass sie dieses Gesetz einhalten. Dazu gehört, dass sie ihre Lieferanten mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, sicherstellen, dass die Vorgehensweisen den geltenden Normen entsprechen und Maßnahmen ergreifen, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Auf diese Weise können die Unternehmen die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen und zu einem fairen, sozialen und ökologischen Mindeststandard beitragen.  

Das EU-Lieferkettengesetz trägt somit dazu bei, Arbeitnehmer und Umwelt zu schützen und mit seinen Richtlinien eine nachhaltige Wirtschaft zu fördern.  Werden Verstöße gegen das Gesetz beobachtet, müssen Mitarbeiter und weitere Stakeholder die Möglichkeit haben, diese Vorfälle zu melden. Besonders digitale Hinweisgebersysteme eignen sich gut für anonymisierte Meldungen und die Implementierung eines standardisierten Beschwerdeverfahrens, das u.a. auch zu den Sorgfaltspflichten des deutschen Lieferkettengesetzes gehört.

Unser nächstes kostenfreies Webinar für Sie:

Rund um das Thema Whistleblowing bieten wir regelmäßig spannende Webinare an.
Kunden, Partner und Experten treten hier in Dialog mit uns und Ihnen, um über Erfahrungsberichte und Expertisen zu Whistleblowing im Zusammenhang mit Lieferketten, ESG & Nachhaltigkeit sowie mit Arbeitsrecht und Datenschutz etc. zu berichten.

Melden Sie sich jetzt zu unserem nächsten Webinar an!

(Die verwendete männliche Form bezieht sich auf alle Personen, gleich welchen Geschlechts.)

Worauf warten Sie?

Compliant in 5 Minuten.

LegalTegrity passt zu Ihren Kunden?

Werden Sie Partner