Aktualisierte Fassung – Rechtsstand: Juli 2026
Europäisches Lieferkettengesetz: alles zu den Richtlinien für nachhaltige Wirtschaft
Da soziale Mindeststandards im Menschen- und Arbeitsrecht missachtet werden, leben Menschen weltweit in Not und Elend. Besonders betroffen davon sind Kinder- und Zwangsarbeit. Doch auch ökologische Mindeststandards, die dem Umweltschutz dienen, werden in vielen Unternehmen nicht umgesetzt.
Um diese Bedingungen zu ändern und Unternehmen zu einer konsequenten und transparenten Umsetzung zu verpflichten, wurde am 1. Juni 2023 einem Gesetzesvorschlag für Nachhaltigkeitsverpflichtungen (CSRD) durch die Abgeordneten im EU-Parlament zugestimmt. Dieser bezieht sich auf die nichtfinanzielle Berichterstattung. Ergänzend dazu wurde das EU-Lieferkettengesetz (engl. Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) entwickelt. Nach mehreren politischen Anläufen haben sich das Europäische Parlament und der Rat auf eine abgeschwächte Fassung der CSDDD geeinigt. Die Richtlinie wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist inzwischen in Kraft getreten, muss aber von den Mitgliedstaaten noch in nationales Recht umgesetzt werden. Die Anwendungspflichten greifen aufgrund der Omnibus-Anpassungen später als ursprünglich geplant.
Aktuell arbeitet die Europäische Kommission an der sogenannten Omnibus-Verordnung. Damit sollen bestehende Regelungen wie die CSDDD und die CSRD vereinfacht, Bürokratie für Unternehmen reduziert und die Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichte praxisnäher gestaltet werden.
Das deutsche Lieferkettengesetz wird im Zuge der Umsetzung der CSDDD voraussichtlich angepasst; die konkrete deutsche Ausgestaltung ist derzeit noch nicht abschließend festgelegt.
Welche Verpflichtungen gehen nun aus den Beschlüssen hervor?
Die Unternehmensführung muss die Vorgaben des jeweils national umgesetzten Gesetzes in ihre Unternehmensorganisation integrieren.
Das europäische Lieferkettengesetz dient der Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen wie Sklaverei, Kinderarbeit, Ausbeutung oder Umweltverschmutzung.
Die Mitgliedstaaten müssen wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen vorsehen; die konkrete Höhe ergibt sich aus der jeweiligen nationalen Umsetzung.
Für wen gilt das europäische Lieferkettengesetz?
Die endgültige CSDDD erfasst stufenweise große Unternehmen; maßgeblich sind Schwellen bei Beschäftigtenzahl und Umsatz
Kleinere und mittelständische Unternehmen sind zwar nicht direkt betroffen, müssen sich jedoch als Zulieferer größerer Unternehmen ebenfalls an die Bestimmungen des Lieferkettengesetzes halten.
Was ist das EU-Lieferkettengesetz?
Das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) verpflichtet große Unternehmen, entlang ihrer Wertschöpfungsketten menschenrechtliche und ausgewählte umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu verankern. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt seit 2024 für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Die CSDDD wird – je nach Schwelle – deutlich weniger, aber besonders große Unternehmen erfassen; eine generelle Schwelle von 250 Mitarbeitenden ist in der endgültigen Fassung nicht mehr vorgesehen.
Die CSDDD verlangt von Unternehmen:
Risiken in der Lieferkette systematisch zu identifizieren und zu mindern.
Menschenrechtliche und ökologische Standards umzusetzen.
Beschwerdeverfahren einzurichten und Hinweise vertraulich zu bearbeiten.
Regelmäßig über Maßnahmen zu berichten, soweit Berichts- oder Offenlegungspflichten greifen.
Welche Unternehmen sind von dem EU-Lieferkettengesetz betroffen?
Das EU-Lieferkettengesetz betrifft große Unternehmen, die in Europa tätig sind, unabhängig von ihrer Branche. Auch in der EU tätige Firmen aus Drittstaaten, die bestimmte Umsatz- und Mitarbeitendenschwellen überschreiten, sind von dieser Gesetzgebung betroffen.
Die CSDDD ist 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten; anwendbar wird sie jedoch erst ab den in der Richtlinie festgelegten gestaffelten Anwendungsterminen.
Die EU-Mitgliedstaaten müssen die CSDDD in nationales Recht umsetzen, in Deutschland voraussichtlich durch Anpassung des LkSG bzw. ein neues Umsetzungsgesetz. Der erste Vorschlag zum EU-Lieferkettengesetz sah die Definition von Risikosektoren vor, für welche strengere Bestimmungen gelten sollten. Diese strengeren Sonderregelungen wurden in der aktuellen Gesetzesfassung allerdings wieder gestrichen.
Die Unternehmen sind für die Einführung und Umsetzung des europäischen Lieferkettengesetzes (CSDDD) verantwortlich. Europäische Firmen müssen eine Reihe von Faktoren berücksichtigen, wenn sie sicherstellen wollen, dass sowohl ihre Lieferketten als auch ihre Produktion mit dem EU-Lieferkettengesetz konform sind.
Zunächst müssen die Unternehmen sicherstellen, dass alle Lieferanten die Anforderungen des Gesetzes erfüllen. Dazu gehört, dass sie die Vorgehensweise ihrer Zulieferer mit der gebotenen Sorgfalt prüfen und Maßnahmen ergreifen, um Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen den Umweltschutz zu verhindern. Außerdem müssen Unternehmen auch über Strategien zur Überwachung ihrer Lieferkette verfügen, sodass die Einhaltung der Vorschriften gewährleistet werden kann. Schließlich müssen die Firmen sicherstellen, dass sie ihre Mitarbeitenden angemessen über die Anforderungen des europäischen Lieferkettengesetzes schulen.
EU-Lieferkettengesetz: Das sind die Pflichten für Unternehmen
Integration menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in Unternehmensprozesse.
Ermittlung und Vermeidung negativer Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in der Wertschöpfungskette.
Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens zur Meldung von Verstößen gegen die Richtlinien.
Jährlicher Bericht zur Wahrnehmung und Umsetzung der Sorgfaltspflicht.
Darlegung eines Transformationsplans zur Zielerreichung des Pariser Klimaabkommens (1,5-Grad-Ziel).
Änderungen durch die Omnibus-Verordnung für das europäische Lieferkettengesetz
Mit der „Omnibus-Verordnung“ will die Europäische Union mehrere bestehende Verordnungen oder Richtlinien gleichzeitig ändern oder aktualisieren.
Aktuell plant die Europäische Kommission eine bedeutende Initiative zur Vereinfachung von ESG-Berichtspflichten, insbesondere im Hinblick auf die CSRD und CSDDD.
Kernelemente der Änderungen:
Diskussion über eine stärkere Fokussierung der Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner, bei zugleich risikobasierter Ausweitung auf nachgelagerte Stufen.
Geplant ist, die Analysepflichten stärker risikobasiert auszugestalten; Unternehmen sollen Fokus und Tiefe ihrer Prüfungen an das Risiko der jeweiligen Lieferkette anpassen können.Haftung
Unternehmen sollen ihren Code of Conduct dennoch in der gesamten Wertschöpfungskette durchsetzen
Prüf- und Aktualisierungszyklen sollen effizienter gestaltet werden; die konkrete Frequenz ergibt sich erst mit der finalen Omnibus-Verordnung und den nationalen Umsetzungsvorschriften.
Die Anwendungstermine der CSDDD wurden gegenüber den ursprünglichen Planungen verschoben und gestaffelt; konkrete Daten hängen von Unternehmensgröße und nationaler Umsetzung ab.
Die CSDDD sieht eine zivilrechtliche Haftung für bestimmte Verstöße vor, deren Reichweite und Durchsetzung jedoch im Wesentlichen durch nationales Recht konkretisiert wird.
Diese Änderungen sollen die Bürokratie reduzieren und gleichzeitig nachhaltige Unternehmensführung fördern.
Warum braucht es ein europäisches Lieferkettengesetz?
Ziel des europäischen Lieferkettengesetzes ist es, verantwortungsvolle Geschäftspraktiken zu fördern, Menschen und Umwelt zu schützen und sicherzustellen, dass Unternehmen, die sich nicht an ethische Standards halten, zur Verantwortung gezogen werden.
Auch heute noch ist es leider in vielen Ländern keine Selbstverständlichkeit, dass Menschenrechte gewahrt werden und die Umwelt mit Respekt behandelt wird. Kinder- und Zwangsarbeit ist keine Seltenheit, sondern gehört teilweise zum Alltag. Auch die Arbeit unter lebensgefährlichen Umständen mit langfristigen und ernstzunehmenden Folgen der Gesundheit der Menschen sind keine Einzelfälle. Durch Umweltverstöße leiden Natur und Tiere – mit verheerenden Folgen für die Zukunft.
Das europäische Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, Nachhaltigkeitsprinzipien und eine Sorgfaltspflicht gegenüber Menschenrechte in ihre Prozesse einzubinden. Die Unternehmen müssen außerdem sicherstellen, dass ihre Zulieferer die Richtlinien ebenfalls einhalten, um eine Einhaltung des EU-Lieferkettengesetzes gewährleisten zu können. Dieses Gesetz ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung einer nachhaltigeren Lieferkette, die Menschenrechte, Biodiversität und Umweltschutz fördert.
Deshalb ist das europäische Lieferkettengesetz wichtig:
Schutz der Menschenrechte (Verhinderung von Kinder- und Zwangsarbeit, Löhne unter Existenzminimum, Verhinderung von Arbeit unter lebensgefährlichen Bedingungen)
Schutz der Umwelt (Verhinderung von Ausbeutung und Zerstörung der Umwelt, Wasser- und Luftverschmutzung)
Was sind Verstöße im EU-Lieferkettengesetz?
Europäische Unternehmen sind in der Verantwortung sicherzustellen, dass sie und ihre Zulieferer Menschenrechte und Prinzipien des Umweltschutzes wahren und fördern. Verstöße gegen das europäische Lieferkettengesetz können darin bestehen, dass Firmen keine ausreichenden Informationen über ihre Vorgehensweise in Bezug auf die Arbeit, Mitarbeiter und Umwelt erfassen, keine Berichte hierüber bereitstellen oder keine Maßnahmen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen ergreifen.
Unternehmen können auch gegen das Gesetz verstoßen, wenn sie sich an Aktivitäten beteiligen, die mit Zwangsarbeit, Kinderarbeit oder der Ausbeutung von Arbeitnehmern verbunden sind. Darüber hinaus müssen die Unternehmen die Anforderungen an eine verantwortungsvolle Beschaffung erfüllen und sicherstellen, dass ihre Zulieferer die geltenden Arbeits-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards einhalten.
Diese Verstöße fallen unter das EU-Lieferkettengesetz:
Verstoß gegen Menschenrechte (Freiheit und Sicherheit des Menschen, Rechtsfähigkeit)
Nicht-Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen (Arbeit unter lebensgefährlichen Umständen)
Verstoß gegen grundsätzliche Arbeitnehmerrechte (Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Erholung & Freizeit)
Verstoß gegen den Schutz von biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Verschmutzung von Wasser und Luft
Verstoß gegen Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels
Wie werden diese Verstöße bestraft?
Unternehmen können bei Verstößen gegen das europäische Lieferkettengesetz auf verschiedene Weise bestraft werden. Durch das EU-Lieferkettengesetz ist es die Pflicht europäischer Firmen, menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nachzukommen. Verstöße müssen verhindert und identifiziert werden.
Bei Verstößen und nicht ordnungsgerechter Einhaltung der Richtlinien gehören Bußgelder, der Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren und Sanktionen gegen Lieferanten oder das Unternehmen zu den möglichen Folgen; die genaue Ausgestaltung erfolgt national. Unternehmen, die sich nicht an das europäische Lieferkettengesetz halten, können auch vor Gerichten in der EU verklagt werden und zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet werden.
EU-Lieferkettengesetz und deutsches Lieferkettengesetz: Welche Unterschiede gibt es?
Das europäische Lieferkettengesetz und das deutsche Lieferkettengesetz zielen beide darauf ab, verantwortungsvolle Geschäftspraktiken in Europa zu fördern, indem sie Mindeststandards für Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz und Menschenrechte festlegen.
Das EU-Lieferkettengesetz ist eine Rahmengesetzgebung, die für große in Europa tätige Unternehmen gilt, während das deutsche Gesetz die EU-Standards in nationales Recht umsetzt und nur für Unternehmen mit Sitz in Deutschland bzw. in Deutschland tätige Unternehmen gilt. Das aktuelle deutsche Gesetz ist spezifischer, jedoch wird die EU-Richtlinie perspektivisch in einigen Punkten strengere Anforderungen bringen, etwa durch zivilrechtliche Haftung und stärkere Klimakomponenten.
Das LkSG gilt seit 2024 für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden, während die CSDDD in gestuften Schwellen ansetzt und teils höhere Größenordnungen vorsieht.
Ein Unterschied liegt in der Reichweite der Pflichten: Die CSDDD bezieht sich auf die Wertschöpfungskette einschließlich bestimmter nachgelagerter Tätigkeiten, während das LkSG stärker auf unmittelbare Zulieferer fokussiert ist, aber bereits heute auch mittelbare Zulieferer risikobasiert einbezieht.
Je nach Ausgestaltung der nationalen Umsetzung kann die CSDDD in einzelnen Punkten weiter reichen als das LkSG, während in anderen Punkten die deutsche Regelung bereits heute detailliert ist.
Unternehmen sollten ihre Prozesse so ausrichten, dass sie sowohl die aktuellen Anforderungen des LkSG als auch die absehbaren Pflichten aus der CSDDD risikobasiert integrieren.
Was ergibt sich aus dem neuen Koalitionsvertrag vom 14.04.2025 für das deutsche Lieferkettengesetz?
Eine endgültig verabschiedete Abschaffung des LkSG lässt sich derzeit nicht als geltende Rechtslage darstellen. Zulässig ist allenfalls der Hinweis, dass politische Diskussionen über eine Reform oder Anpassung des LkSG im Lichte der CSDDD fortgeführt werden.
Fazit zum europäischen Lieferkettengesetz
Das EU-Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung eines nachhaltigeren, verantwortungsvolleren und ethischen Arbeitsumfeldes in Europa sowie bei den Lieferanten weltweit. In der EU tätige Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass sie dieses Gesetz und die nationalen Umsetzungsvorschriften einhalten.
Dazu gehört, dass sie ihre Lieferanten mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, sicherstellen, dass die Vorgehensweisen den geltenden Normen entsprechen, und Maßnahmen ergreifen, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist die Einrichtung eines leicht zugänglichen und rund um die Uhr nutzbaren Meldesystems in möglichst vielen Sprachen, das anonyme Meldungen ermöglicht und mit einem standardisierten Beschwerdeverfahren verknüpft ist.
Das EU-Lieferkettengesetz trägt somit dazu bei, Arbeitnehmer und Umwelt zu schützen und mit seinen Richtlinien eine nachhaltige Wirtschaft zu fördern. Werden Verstöße gegen das Gesetz beobachtet, müssen Mitarbeiter und weitere Stakeholder die Möglichkeit haben, diese Vorfälle zu melden. Besonders digitale Hinweisgebersysteme eignen sich gut für anonymisierte Meldungen und die Implementierung eines standardisierten Beschwerdeverfahrens, das u. a. auch zu den Sorgfaltspflichten des deutschen Lieferkettengesetzes gehört.
(Die verwendete männliche Form bezieht sich auf alle Personen, gleich welchen Geschlechts.)