Schutz vor Repressalien: Wie Unternehmen Hinweisgebende wirkungsvoll schützen
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen zur aktiven Wahrung der Rechte von Hinweisgebenden. Drei Schutzmechanismen enthält das HinSchG:
- Vertraulichkeit der Identität
- Verbot von Repressalien
- Anspruch auf Entschädigung bei Repressalien
Personen, die auf Missstände aufmerksam machen, dürfen keinerlei Benachteiligung erfahren. Wird dies missachtet, drohen nicht nur empfindliche Bußgelder und Schadenersatzansprüche, sondern auch ein schwerwiegender Vertrauensverlust, sowohl bei den Beschäftigten als auch gegenüber dem Markt.
Repressalien – eine reale Bedrohung für Hinweisgebende
Als Repressalien gelten sämtliche nachteiligen Konsequenzen, die eine Person infolge eines Hinweises erfährt. Dazu gehören Kündigung, Versetzung, Gehaltskürzung oder subtilere Formen wie Ausgrenzung und Mobbing. Das HinSchG verpflichtet Unternehmen ausdrücklich, derartige Maßnahmen zu unterbinden. Wer keine entsprechenden Schutzmechanismen etabliert, gefährdet nicht nur die Rechtskonformität des eigenen Handelns, sondern auch das Vertrauen der Mitarbeitenden in die Integrität des Meldeprozesses sowie das Vertrauen in das Unternehmen insgesamt.
Der Fall Wirecard: Ein Musterbeispiel fehlenden Schutzes
Der Wirecard-Skandal verdeutlicht exemplarisch, welche Folgen unzureichender Schutz von Hinweisgebenden nach sich ziehen kann. Pav Gill, seinerzeit Chef-Justiziar bei Wirecard in Singapur, meldete interne Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Bilanzfälschung und potenziellen Geldwäscheverstößen. Statt Aufklärung zu betreiben, wurde er unter Druck gesetzt, isoliert und letztlich zur Eigenkündigung gedrängt, unter der Zusicherung wohlwollender Referenzen. Andernfalls drohte ihm die fristlose Kündigung.
Wäre das Hinweisgeberschutzgesetz zu diesem Zeitpunkt bereits in Kraft gewesen, wären die gegen ihn gerichteten Maßnahmen als rechtswidrig und bußgeldbewehrt eingestuft worden. Zudem hätte Pav Gill seine Hinweise über ein gesichertes, IT-gestütztes Meldesystem einreichen können, mit einer Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen, einer strukturierten Prüfung und einem wirksamen Schutz vor Repressalien.
Der Fall Wirecard unterstreicht eindrucksvoll die Notwendigkeit professioneller Hinweisgebersysteme, nicht nur zur frühzeitigen Aufdeckung von Regelverstößen, sondern auch zum Schutz vor wirtschaftlichem Schaden und zur Wahrung gesellschaftlicher Stabilität.



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Juristische Expertise als Grundlage eines wirksamen Schutzes
Die rechtssichere Umsetzung der Anforderungen des HinSchG erfordert fundierte juristische Beratung. Fachkundige Expertinnen und Experten unterstützen Unternehmen dabei, interne Meldewege gesetzeskonform zu gestalten, klare Richtlinien zu definieren und Mitarbeitende entsprechend zu schulen. Nur durch professionelle Begleitung lässt sich sicherstellen, dass Hinweisgebende geschützt und interne Abläufe zugleich steuerbar bleiben.
Aus einem aktuellen Fall bei einem unserer Kunden
Der Schutz vor Repressalien hört nicht mit Abschluss des Verfahrens im Meldesystems auf. Es gibt in der Praxis immer wieder Fälle, wo Kollegen oder Vorgesetzte, im Rahmen der Aufklärung von Vorwürfen erfahren oder zumindest ahnen, wer die Meldung abgegeben hat. Je nach Ausgang kann das dazu führen, dass die Person anschließend ausgegrenzt wird oder bei Änderungen im Ablauf Äußerungen fallen wie: “Das habt ihr alles unserem Whistleblower zu verdanken. Wenn ihr Euch beschweren wollt, dann beim Kollegen X.” Hier wird die meldende Person benachteiligt, weil sie ein gesetzlich gewünschtes Verhalten an den Tag gelegt hat. Deshalb muss die Leitung in solchen Fällen dafür Sorge tragen, dass diese Benachteiligungen sofort stoppen. Sonst steht das Risiko von Schadensersatz im Raum.
Zwischen Aufklärungspflicht und Fürsorgeverantwortung
Viele Organisationen bewegen sich in einem Spannungsfeld zwischen dem legitimen Interesse an unternehmensinterner Aufklärung und der Pflicht zum Schutz von Hinweisgebenden. Umso wichtiger sind vertrauliche, transparente Prozesse, die auch anonyme Meldungen ermöglichen und eine faire Bearbeitung gewährleisten. Nur so entsteht jenes Vertrauen, das erforderlich ist, damit Mitarbeitende Missstände offen ansprechen.
Die Lösung: Digitaler Hinweisgeberschutz mit LegalTegrity
Mit der digitalen Hinweisgebersoftware von LegalTegrity lassen sich die Anforderungen des HinSchG rechtskonform, effizient und intuitiv umsetzen. Das System ermöglicht eine gesicherte, auch anonyme Kommunikation, dokumentiert sämtliche Vorgänge revisionssicher und schafft einen vertrauenswürdigen Rahmen für alle Beteiligten.
Darüber hinaus bietet LegalTegrity begleitende Materialien zur Schulung und Sensibilisierung der Beschäftigten; praxisnah und auf die Bedürfnisse mittelständischer Unternehmen zugeschnitten. So wird der Hinweisgeberschutz nicht nur zur Pflicht, sondern Teil einer verantwortungsvollen Unternehmenskultur.
Jetzt handeln und Vertrauen stärken
Der Schutz von Hinweisgebenden ist mehr als ein gesetzliches Gebot, sondern Ausdruck gelebter Integrität. Unternehmen, die jetzt proaktiv handeln, vermeiden nicht nur rechtliche Risiken, sondern stärken das Vertrauen in ihre Organisation nachhaltig.
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Zusammenfassung
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Hinweisgebende wirksam vor Repressalien zu schützen. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) definiert klare Vorgaben: Vertraulichkeit, Repressalienverbot und Entschädigungsanspruch. Wer diese Pflichten missachtet, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch massiven Vertrauensverlust. Der Fall Wirecard zeigt eindrucksvoll, welche Folgen fehlender Schutz haben kann. Mit digitalen Hinweisgebersystemen wie LegalTegrity lassen sich Schutzmaßnahmen rechtskonform, effizient und mitarbeiterorientiert umsetzen – ein wesentlicher Schritt zu mehr Integrität und Resilienz in Unternehmen.
(Die verwendete männliche Form bezieht sich auf alle Personen, gleich welchen Geschlechts.)