AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: 28.02.2024

I. Einführung

  1. Die Bedingungen in diesem Dokument regeln die vertraglichen Bedingungen für die Nutzung der LegalTegrity Hinweisgeber-Lösung durch den Lizenznehmer und seiner Konzerngesellschaften.
  2. Die Lösung ist eine „Software as a Service“ (SaaS), die über eine webbasierte Schnittstelle betrieben wird und es dem Lizenznehmer und den Mitarbeitern oder Geschäftspartnern des Lizenznehmers ermöglicht, über die Lösung miteinander zu kommunizieren, ohne eine andere Software als einen Internet-Browser auf den Computern zu verwenden, um auf die Lösung zuzugreifen.

II. Definitionen

  1. „Admin-Portal“ bezeichnet den Bereich der Lösung, in dem Mitarbeiter des Lizenznehmers Hinweise sehen bzw. bearbeiten und die Lösung den spezifischen Anforderungen des Unternehmens anpassen können.
  2. „Bedingungen“ bezeichnet die Bedingungen, die in diesem Dokument enthalten sind.
  3. „Cyber-Angriffe“ bezeichnet interne oder externe u.a. computerunterstützte vorsätzlichen Versuche die Integrität, Vertraulichkeit oder Verfügbarkeit der Lösung zu beeinträchtigen oder anderweitig manipulativ auf die Daten des Lizenznehmers zuzugreifen.
  4. „Einstellungen“ bezeichnet den Abschnitt im Administratorportal der Lösung, in dem der Lizenznehmer Angaben zu seiner aktuellen Mitarbeiterzahl und seinen Kontaktdaten machen kann.
  5. „Update“ bezeichnet Verbesserungen und Funktionserweiterungen innerhalb einer Version und werden als Softwareaktualisierungen installiert. Die Nummerierung ändert sich nur an den hinteren Stellen.
  6. „LegalTegrity“ bezeichnet das deutsche Unternehmen LegalTegrity GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main.
  7. „LegalTegrity-Portal“ bezeichnet das Webportal, auf dem der Lizenznehmer die Bestellung für die Lösung absendet und die Lizenzgebühr für die erste Lizenzperiode bezahlt.
  8. „Lizenznehmer“ bezeichnet das Unternehmen, das die Lösungsnutzungsrechte durch Zahlung der Lizenzgebühr erworben hat. Zur besseren Lesbarkeit sollen die Lizenznehmer-Unternehmen diesem Begriff untergeordnet werden, da eine Nutzung der Lösung auch durch diese möglich ist.
  9. „Lizenzgebühr“ bezeichnet die Gebühr, für die der Lizenznehmer für das Lösungsnutzungsrecht innerhalb eines Lizenzzeitraums zahlt.
  10. „Lizenzperiode“ ist der Zeitraum, in der der Lizenznehmer – aufgrund der Zahlung der Lizenzgebühr – das Lösungsnutzungsrecht erwirbt. Jede Lizenzperiode läuft 12 Monate. Am Ende jeder Lizenzperiode beginnt automatisch eine neue Lizenzperiode, außer dieser Vertrag wurde gemäß Abschnitt IV.D. gekündigt. Die erste Lizenzperiode beginnt an dem Tag, an dem der Account für den Lizenznehmer aktiviert ist.
  11. „Lösung“ ist die Anwendung LegalTegrity, die von LegalTegrity entwickelt wurde und zu der dem Lizenznehmer nach diesen Bedingungen Lösungsnutzungsrechte gewährt werden.
  12. „Lösungsnutzungsrecht“ bezeichnet das Recht des Lizenznehmers, die Lösung gemäß den Bedingungen zu nutzen.
  13. „Nutzungsvertrag“ ist die Vereinbarung von LegalTegrity und Lizenznehmer über die Nutzung von LegalTegrity.
  14. „Partei“ oder „Parteien“ bezeichnet die Vertragsparteien dieses Vertrages, also Lizenznehmer und LegalTegrity, die diesen Bedingungen sowie den beschriebenen Rechten und Auflagen unterliegen.
  15. „Paket“ bezeichnet den Abonnementtyp. Die Pakete variieren nach den folgenden Parametern: maximale Anzahl der Mitarbeiter, maximale Anzahl der Sprachen und maximale Anzahl der Benutzer. Das Paket wird vom Lizenznehmer ausgewählt, wenn er sich für die Lösung anmeldet und kann für die Zukunft während des Abonnements geändert werden (ein Upgrade ist immer möglich, ein Downgrade nur nach Ablauf der Lizenzperiode).
  16. „Leistungen“ bezeichnet den Abschnitt im Administratorportal der Lösung, in dem der Lizenznehmer sein aktuell gültiges Paket einsehen, das Paket ändern, Zusatzleistungen buchen, Rechnungen herunterladen und Kontakt- und Abrechnungsinformationen, usw. pflegen kann.
  17. „Service“ sind die Leistungen, die LegalTegrity dem Lizenznehmer durch die Bereitstellung von Lösungsnutzungsrechten zur Verfügung stellt.
  18. „Vertragsbeendigung“ ist der Zeitpunkt, ab dem LegalTegrity den Service an den Lizenznehmer nicht mehr zur Verfügung stellt.
  19. „Zusatzleistungen“ sind die Leistungen, die LegalTegrity Lizenznehmern über die Pakete hinaus entgeltlich mit der Buchung zur Verfügung stellt.
  20. „Lizenznehmer-Unternehmen“ sind alle mit dem Lizenznehmer verbundenen, im Mehrheitsbesitzstehende oder konzernrechtlich verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG. Hierzu zählen alle Mitgliedsunternehmen des Lizenznehmer-Berater-Netzwerks.
  21. „Lizenznehmer-Mitarbeiterzahl“ ist die Zahl der Mitarbeiter in allen Lizenznehmer-Unternehmen für die der Lizenznehmer (einschließlich eigener Mitarbeiter) die Lösung einsetzt.

III. Allgemeine Bedingungen

A. Vertraulichkeit

  1. LegalTegrity ist nicht berechtigt, vom Lizenznehmer erhaltene und als vertrauliche gekennzeichnete Informationen (sowohl mündlich als auch schriftlich) an Dritte weiterzugeben.
  2. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, von LegalTegrity erhaltene und als vertrauliche gekennzeichnete Informationen (sowohl mündlich als auch schriftlich) an Dritte weiterzugeben (einschließlich der Informationen zur Nutzung der Lösung). Die Lizenznehmer-Unternehmen gelten nicht als Dritte im Sinne dieser Vereinbarung.
  3. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die erhaltenen Kenntnisse über die Lösung zu nutzen, um selbst oder durch Dritte eine ähnliche Lösung zu entwerfen und/oder zu erstellen.
  4. LegalTegrity ist berechtigt, z.B. in einer Referenzliste zu veröffentlichen, dass der Lizenznehmer zum Kundenportfolio von LegalTegrity gehört.

B. Informationen über Lizenznehmer; Mitteilungen

  1. Es liegt in der Verantwortung des Lizenznehmers, die Informationen über seine Einstellungen, z.B. Informationen über das die Lizenznehmer-Unternehmen, die Lizenznehmer-Mitarbeiterzahl, Kontaktinformationen, Rechnungs- und Zahlungsinformationen, im Abschnitt „Leistungen“ des Administratorportals zu pflegen.
  2. Alle Benachrichtigungen, Mitteilungen, Rechnungen usw. werden an die im Administratorportal im Abschnitt „Einstellungen“ hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet.

C. Haftung

  1. LegalTegrity haftet für Schäden nach den allgemeinen Regeln des deutschen Rechts.
  2. LegalTegrity ist nicht verpflichtet, indirekte Schäden und Folgeschäden, wie Betriebsausfall, Gewinnausfall, Zeitverlust und Aufwendungen für Rechtsbeistand und sonstige Beratungsleistungen zu ersetzen.
  3. Der von LegalTegrity zu ersetzende Schaden für einfache Fahrlässigkeit kann sich maximal auf einen Betrag von 500.000,00 € im Einzelfall belaufen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten (vgl. die Datenverarbeitungserklärung von LegalTegrity).
  4. Der Lizenznehmer akzeptiert, dass von LegalTegrity erhaltene Informationen – sowohl in mündlicher als auch schriftlicher Form – nicht als Beratung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechtsberatung) angesehen werden können. Daher kann der Lizenznehmer LegalTegrity nicht wegen Beratungsfehlern verklagen. Darüber hinaus ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, Personen, die bei LegalTegrity beschäftigt sind, in Fällen leichter und grober Fahrlässigkeit persönlich zu verklagen.
  5. LegalTegrity haftet nicht für Bedingungen, die außerhalb der Gewalt von LegalTegrity liegen, wie z.B. Generalstreik, Krieg, Erdbeben, Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung und dergleichen. LegalTegrity ist gleichwohl verpflichtet, die nach dem Stand der Technik bestmöglichen Maßnahmen gegen Natur- und Technikereignisse sowie Cyber-Angriffe zu ergreifen, die eine ordnungsgemäße Leistungserbringung beeinträchtigen können.
  6. Oben genannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Pflichtverletzungen durch den Lizenzgeber oder seinen Erfüllungsgehilfen bei Vorliegen von grober Fahrlässigkeit, Vorsatz sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.

D. Laufzeit, Kündigung

  1. Die Laufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr ab Aktivierung des Accounts in der Lösung durch LegalTegrity.
  2. Der Service wird dem Lizenznehmer bis zur Vertragsbeendigung durch LegalTegrity kontinuierlich zur Verfügung gestellt.
  3. LegalTegrity ist jederzeit berechtigt, den Service sofort und ohne weitere Benachrichtigung zu kündigen, wenn die Nutzung der Lösung durch den Lizenznehmer gegen die Bestimmungen in Abschnitt V.A. dieser Bedingungen verstößt.
  4. Der Lizenznehmer kann den Service jederzeit kündigen, indem er sich im Abschnitt „Leistungen“ im Administratorportal abmeldet. Die Vertragsbeendigung wird am Ende des letzten Tages der aktuellen Lizenzperiode wirksam. Die Abmeldung kann von dem Lizenznehmer jederzeit innerhalb der Lizenzperiode zurückgezogen werden. Daten werden vom Lizenzgeber bis zum Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfrist nicht gelöscht und sind für den Lizenznehmer zugänglich, soweit der Lizenznehmer nicht eine frühere Löschung anweist.
  5. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Bereits geleitstete Lizenzgebühren für Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung sind dem Lizenznehmer zu erstatten, wenn dieser aus wichtigem Grund kündigt.
  6. Hat der Lizenznehmer die Lizenzgebühr 30 Tage nach Beginn einer Lizenzperiode nicht bezahlt und ist er mit der Zahlung in Verzug, ist LegalTegrity berechtigt, den Service bis zum Eingang einer Zahlung zu pausieren, in dieser Zeit können Hinweise von außen eingehen, aber der Lizenznehmer hat keinen Zugriff auf diese Eingänge. Zahlt der Lizenznehmer die Lizenzgebühr auch nicht nach einer Mahnung binnen weiterer 15 Tage, ist LegalTegrity zur Kündigung des Service-Portal berechtigt (vgl. Ziffer IV.D.3). Die Daten des Lizenznehmers werden von LegalTegrity gelöscht, sofern keine Nachzahlung der fälligen Lizenzgebühren innerhalb von 6 Monaten erfolgt. Die Kündigung bleibt in dem Falle jedoch bestehen.
  7. LegalTegrity ist berechtigt, die Lösung des Lizenznehmers und die in der Lösung gespeicherten Daten nach der Leistungserbringung innerhalb des Rahmens der DSGVO zu löschen. Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer über das Datum der Löschung mindestens 14 Tage im Voraus informieren und ihm Möglichkeiten zur Sicherung der gespeicherten Daten aufzeigen.
  8. Soweit in den Bedingungen festgelegt ist, dass die Vereinbarung erlischt, endet usw., vereinbaren die Parteien, dass die Bestimmungen in den Abschnitten IV.A., IV.C., und VI. dieser Bedingungen auch nach Ablauf der Frist gelten.
  9. Für den Lizenznehmer ist es möglich, die in der Lösung enthaltenen Daten zu exportieren. Möchte der Lizenznehmer Daten im Falle einer bevorstehenden Vertragsbeendigung aus der Lösung exportieren, so hat der Lizenznehmer den Datenexport spätestens am letzten Tag der Lizenzperiode durchzuführen. Wenn der Lizenznehmer den Datenexport nicht rechtzeitig durchführt, werden die Daten nach sechs Monaten gelöscht und der Export der Daten ist nicht mehr möglich.

E. Pflichtverletzung

  1. Jede Partei kann sich auf eine Verletzung berufen, wenn die andere Partei ihre Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen nicht erfüllt. Bevor sie jedoch berechtigt ist, sich auf eine Verletzung zu berufen, muss die Partei, die sich auf die Verletzung beruft, der säumigen Partei eine Frist von sieben Werktagen setzen, um die Verletzung zu beheben. In der Mitteilung ist zu beschreiben, welche Verpflichtungen als verletzt angesehen werden.
  2. Wenn der Verstoß erheblich ist, kann die sich hierauf berufende Partei diesen Vertrag kündigen. In diesem Fall muss in der Mitteilung angegeben werden, dass die sich hierauf berufende Partei beabsichtigt, den Service zu beenden.
  3. Ein Verstoß gegen die Nichtzahlung der Lizenzgebühr durch den Lizenznehmer ist unter Ziffer V.D.3 beschrieben.

IV. Rechte des Lizenznehmers

A. Umfang der Nutzung der Lösung

  1. Die Lösung kann nur für die Berichterstattung und das Fallmanagement von Meldungen von Hinweisgebern (intern und extern) und Beschwerden o.ä. nach anderen Gesetzen (z.B. „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“) und unternehmensinternen Regelungen verwendet werden.
  2. Der Lizenznehmer ist nur berechtigt, die Lösung im bestimmungsgemäßen Sinne zu verwenden, also als Meldeplattform wegen Verstößen gegen Gesetze oder unternehmensinterne Regelungen. Der Lizenznehmer darf die Lösung nicht für kriminelle Zwecke (z.B. Drogenhandel, Verbreitung von Pornografie usw.) verwenden oder auf andere Weise gegen jede anwendbare gesetzliche Regelung verstoßen.
  3. Für die Nutzung des Service durch den Lizenznehmer muss dieser die Grenzen der im Paket vorgesehenen maximalen Mitarbeiterzahl beachten. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, eine nicht nur vorübergehend um mehr als 10 % aufgetretene Änderung der Lizenznehmer-Mitarbeiterzahl im Sinne dieser Bedingungen im Laufe einer Lizenzperiode im Abschnitt „Einstellungen“ im Administratorportal der Lösung zu hinterlegen.
  4. LegalTegrity ist berechtigt zu untersuchen, ob die Beschränkungen der Verwendung der Lösung respektiert werden. LegalTegrity ist berechtigt, bei Nichteinhaltung mit den Bestimmungen in diesem Abschnitt den Service fristlos zu kündigen (vgl. Ziffer 3). Dazu werden z.B. Anzahl der eingegangenen Hinweise überprüft.

B. Lizenz

  1. Der Nutzungsvertrag gewährt dem Lizenznehmer sowie den Lizenznehmer-Unternehmen eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der Lösung gemäß dem unter I. eingeräumtem Lizenznutzungsrecht. Die Lizenz unterliegt den Einschränkungen und Bedingungen, die in diesem Vertrag festgelegt sind.
  2.  Die Rechte an geistigem Eigentum sind Eigentum von LegalTegrity und werden in keiner Weise an den Lizenznehmer übertragen.
  3. LegalTegrity entschädigt den Lizenznehmer für jede Inanspruchnahme Dritter im Falle einer Verletzung deren Rechte.

C. Daten

  1. Alle Daten des Lizenznehmers, die in der Lösung enthalten sind, sind Eigentum des Lizenznehmers.
  2. Die Daten der in der Lösung gemeldeten Vorfälle werden verschlüsselt. Nur der Lizenznehmer (nicht LegalTegrity) hat Zugriff auf den privaten Schlüssel, der zur Entschlüsselung der Daten erforderlich ist.
  3. Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, die editierbaren Texte in der Lösung zu pflegen und auf dem neuesten Stand zu halten.
  4. Sowohl der Lizenznehmer als auch LegalTegrity sind berechtigt, Rechte und Pflichten gemäß diesen Bedingungen zu übertragen, wenn der Grund eine Änderung der Eigentumsstruktur ist. Dem Lizenznehmer wird für diesen Fall ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Dieses ist innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Benachrichtigung durch den Lizenzgeber vom Lizenznehmer auszuüben.
  5. Sofern und solange der Lizenznehmer ausdrücklich einwilligt, ist LegalTegrity berechtigt, dem Lizenznehmer E-Mail-Benachrichtigungen über die Lösung zu senden, z.B. Informationen zum Status, Benachrichtigungen, Newsletter und Informationen über neue Funktionalitäten. Die entsprechenden Kontaktdaten kann der Lizenznehmer in der Lösung pflegen. Der Lizenznehmer kann dieser Übermittlung jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

D. Lizenzgebühren, Zahlungen und Rechnungen

  1. Der Lizenznehmer zahlt LegalTegrity eine Lizenzgebühr für die Lizenzperiode von einem Jahr ab Aktivierung des Zugangs zur Hinweisgeberlösung.
  2. Lizenzgebühren werden dem Lizenznehmer in einer ordentlichen Rechnung in Rechnung gestellt und sind von diesem binnen 7 Tagen auf das angegebene Konto des Lizenzgebers kostenfrei ohne Abzug zu überweisen.
  3. Wenn der Lizenznehmer die wiederkehrende Lizenzgebühr nicht bezahlt und er mit der Zahlung in Verzug ist, wird der Zugang des Lizenznehmers zum Administratorportal nach einer schriftlichen Mahnung 30 Tage nach Beginn der neuen Lizenzperiode gesperrt. Hat der Lizenznehmer die Lizenzgebühr innerhalb von weiteren 7 Tagen noch nicht bezahlt, wird eine zweite Erinnerungs-E-Mail verschickt. Hat der Lizenznehmer die Lizenzgebühr 45 Tage nach Beginn einer Lizenzperiode nicht bezahlt, ist LegalTegrity berechtigt, den Service zu kündigen. Die Daten des Lizenznehmers werden von LegalTegrity gelöscht, sofern keine Nachzahlung der fälligen Lizenzgebühren innerhalb von 6 Monaten erfolgt. Die Kündigung bleibt in dem Falle jedoch bestehen.
  4. Die Lizenzgebühren werden grundsätzlich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt. in Rechnung gestellt.

E. Paketänderung

  1. Es ist nicht möglich, das aktuelle Paket auf ein anderes Paket mit einer niedrigeren Lizenzgebühr herabzusetzen.
  2. Wenn der Lizenznehmer ein Paket aufwertet, werden die Vorteile einer Paketänderung sofort wirksam.  Es wird nur der Differenzbetrag zwischen dem neuen höheren Paketpreis und der bisherigen Paketgebühr in Rechnung gestellt.

F. Support

  1. Jede relevante Seite im Administratorportal der Lösung enthält an den entsprechenden Stellen zusätzliche Informationen zur Verwendung der jeweiligen Funktionalitäten (z.B. FAQ oder ein Verweis auf das Benutzerhandbuch).
  2. Darüber hinaus gibt es einen kostenlosen Support der über E-Mail unter der Adresse
    service@legaltegrity.com angefordert werden. Ein telefonischer Support ist darüber hinaus unter der dem Lizenznehmer mit der Initialisierungsemail benannten Telefonnummer zu den angegebenen Zeiten möglich.

G. Verwendung und Betrieb

  1. Der Lizenzvertrag tritt in Kraft und die erste Lizenzperiode beginnt an dem Tag, an dem der Account für den Lizenznehmer aktiviert ist. Die Lösung kann erst verwendet werden, wenn der Lizenznehmer die Lösung aktiviert hat.
  2. Die Initialisierungsemail enthält Informationen, die erforderlich sind, um die Passwörter eines Administratorbenutzers zurückzusetzen, wenn alle Administratorbenutzer ihr Passwort vergessen haben und sich daher nicht im Administratorportal der Lösung anmelden können. Es ist sehr wichtig, dass der Lizenznehmer die Initialisierungsemail in geeigneter Weise aufbewahrt, um sicherzustellen, dass es nicht verloren geht oder zerstört wird und nicht an Unbefugte weitergegeben wird.
  3. Verlangt eine Aufsichtsbehörde – gemäß zwingender Vorschrift – rechtmäßig Zugang zu den Daten des Lizenznehmers in der Lösung, ist der Lizenznehmer verpflichtet, an der Übergabe der Daten an die Behörde nach besten Kräften mitzuwirken und dem Lizenznehmer sowie dessen Aufsichtsbehörde die nach Artikel 274 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 vom 10.10.2014 erforderlichen Rechte einzuräumen.

H. Verfügbarkeit der Lösung

  1. Die Lösung wird jedes Jahr mit etwa drei bis vier Versionsupdates aktualisiert und verbessert. Die Versionsupdates werden in der Nacht (ab 22 Uhr MEZ/MESZ) durchgeführt. Die Ausfallzeit jedes größeren Updates hängt vom Inhalt des Versionsupdates ab. In der Regel beträgt die Ausfallzeit nicht mehr als 60 Minuten. Alle Versionsupdates werden mindestens 7 Tage vor dem Veröffentlichungsdatum im Voraus an die in der Lösung hinterlegten Administratorbenutzer des Lizenznehmers von LegalTegrity angekündigt. Der Lizenzgeber ist verpflichtet die Lösung nach dem Stand der Technik zu betreiben und bei für solche Lösungen relevanten Gesetzesänderungen diese kostenfrei mit Wirkung der Gesetzesänderung zu aktualisieren.
  2. Jedes Jahr wird eine Reihe von kleineren Updates/Patches veröffentlicht. Die Ausfallzeiten dieser einzelnen kleineren Updates/Patches sind für den Lizenznehmer nicht bemerkbar. Die Implementierung von kleineren Updates/Patches wird nicht im Voraus kommuniziert.
  3. Leistungen für neue Versionen und Updates sind mit der Lizenzgebühr abgegolten. Weitere Kosten entstehen dem Lizenznehmer nicht.
  4. LegalTegrity stellt sicher, dass die Verfügbarkeit mindestens 99,8 % beträgt. Der Verfügbarkeitsprozentsatz wird pro Kalenderquartal berechnet. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Verfügbarkeit kann der Lizenznehmer, die für den betroffenen Monat fällige Vergütung um 10% reduzieren. Sofern die Verfügbarkeit in einem Monat unter 98% beträgt, ist für diesen Monat keine Vergütung in Rechnung zu stellen bzw. dieses Äquivalent ist dem Lizenznehmer zu erstatten.

I. Weiterentwicklung und Behebung von Fehlern

  1. LegalTegrity entwickelt die Lösung kontinuierlich weiter und fügt neue Funktionalitäten hinzu. LegalTegrity lässt sich durch einen kontinuierlichen allgemeinen Dialog mit den Anwendern der Lösung zur Entwicklung neuer Funktionalitäten inspirieren. LegalTegrity priorisiert, inwieweit und in welcher Reihenfolge neue Funktionalitäten implementiert werden.
  2. LegalTegrity stellt sicher, dass die Lösung stets den lokalen gesetzlichen Anforderungen in den Staaten der EU entspricht. Etwaige Klarstellungen durch gerichtliche oder behördliche Entscheidungen, die die gesetzlichen Anforderungen klarstellen, werden unverzüglich umgesetzt.
  3. Die Behebung schwerwiegender Fehler beginnt innerhalb von 12 normalen Arbeitsstunden (MEZ/MESZ) nachdem der Fehler bei LegalTegrity aufgetreten ist oder vom Lizenznehmer gemeldet wurde. Die Fehlerbehebung wird unverzüglich fortgesetzt, bis der Fehler behoben ist.
  4. Der Lizenznehmer darf sich nicht auf die Nichtverfügbarkeit der Lösung berufen, während LegalTegrity einen schwerwiegenden Fehler behebt, vorausgesetzt, LegalTegrity behebt den Fehler innerhalb von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt der Mitteilung des Fehlers an LegalTegrity und vorausgesetzt, die Anzahl Schwerwiegender Fehler überschreitet nicht 3 pro Kalenderjahr.
  5. Unwesentliche Fehler werden in einem kleinen Update/Patch so schnell wie möglich behoben, wobei zu berücksichtigen ist, inwieweit sich der Fehler auf die Lösung auswirkt. Der Lizenznehmer darf sich nicht auf eine Verletzung der Leistung bei geringfügigen Fehlern berufen.
  6. Die folgenden Fehler werden immer als schwerwiegende Fehler angesehen, ohne dass diese Aufzählung abschließend ist:
    • Fehler, die dazu führen, dass die gesamte Lösung oder wesentliche Teile der Lösung nicht verfügbar sind;
    • Fehler, die dazu führen, dass Berichte nicht im Berichtsportal der Lösung übermittelt werden können;
    • Fehler, die dazu führen, dass sich ein Benutzer des Lizenznehmers nicht im Administratorportal der Lösung anmelden kann und
    • Fehler, die dazu führen, dass es für einen Benutzer des Lizenznehmers und einen Hinweisgeber nicht möglich ist, über die Lösung zu kommunizieren.
  7. LegalTegrity ist nicht verantwortlich für Fehler in der Lösung, die durch eine falsche Verwendung oder einen Missbrauch der Lösung durch den Lizenznehmer oder Dritte, verursacht werden.
  8. Der Lizenznehmer ist für die korrekte Konfiguration der Lösung zur Nutzung für sein Unternehmen verantwortlich.
  9.  Im Falle eines Fehlers, der die Erreichbarkeit der Lösung für potenzielle Hinweisgeber dergestalt beeinträchtigt, dass keine Hinweise entgegengenommen werden können, ist LegalTegrity zur unverzüglichen Mitteilung gegenüber dem Lizenznehmer sowie zur unverzüglichen Information innerhalb der Lösung, die potenzielle Hinweisgeber auf die Fehlfunktion und ihre voraussichtliche Dauer hinweist, verpflichtet.

J. Security

  1. LegalTegrity garantiert, dass die Sicherheit der Lösung dem Stand der Technik im Rahmen von Hosting von internetbasierten Anwendungen entspricht. Die Datenverarbeitungsbedingungen von LegalTegrity enthalten eine Liste der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die ergriffen wurden, um ein hohes Maß an Informationssicherheit zu gewährleisten. Die Lösung des Lizenzgebers wird auf Systemen des Hosting-Providers Deutsche Telekom betrieben. Dabei kommt die Open Telekom Cloud zum Einsatz, die nach ISO 27001 zertifiziert ist. Ein Wechsel des Hosting-Providers ist dem Lizenzgeber nur gestattet, sofern er 1. dies dem Lizenznehmer mindestens 6 Monate vor dem Wechsel anzeigt, 2. der neue Hosting-Provider seinen Standort innerhalb der EU hat, 3. eine Datenübermittlung in Drittstaaten weiter nicht erfolgt und 4. der neue Hosting-Provider entsprechende Zertifizierungen vorweisen kann, wie der jetzige. In jedem Fall steht dem Lizenznehmer ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn ein Wechsel des Hosting-Providers vorgenommen werden soll. Eine Verlagerung des Server-Standorts für die eingesetzte Lösung des Lizenzgebers außerhalb der EU ist dem Lizenzgeber nicht gestattet und begründet ein außerordentliches Kündigungsrecht des Lizenznehmers sowie eine unbeschränkte Haftung von LegalTegrity gegenüber den Lizenznehmer-Unternehmen.
  2. LegalTegrity haftet nicht für die Folgen feindlicher Angriffe auf die Lösung, sofern die Lösung dem Stand der Technik entspricht.
  3. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die nachfolgenden Sicherheitsrichtlinien einzuhalten:
    • Keine Weitergabe von Passwörtern für das Administratorportal der Lösung.
    • Anmeldung am Administratorportal der Lösung nur über sichere Computer mit installierter aktueller Antivirus-/Antimalware-Software.
    • Regelmäßige Überprüfung der Accounts der Administratoren und Sperre bzw. Aktualisierung der Accounts der Administratoren im Falle der Trennung von einem Mitarbeiter oder des Wechsels der Position eines Mitarbeiters.
    • Im Bereich „Berichte/Bearbeitungsprotokoll herunterladen“ kann der Lizenznehmer Listen der in seiner LegalTegrity-Anwendung erfolgten Aktivitäten herunterladen. Dies sollte regelmäßig erfolgen, um Unregelmäßigkeiten frühzeitig festzustellen.
  4. Die Telekom hält für die OTC zwei redundante Rechenzentren mit täglichen Backups vor. Diese Backups werden nach einer Woche gelöscht. LegalTegrity zieht zusätzliches ein 14tägiges Backup. Falls der Lizenznehmer von LegalTegrity eine gesonderte Lieferung seines Backups auf einem Datenträger wünscht, muss diese Anfrage schriftlich an LegalTegrity gestellt werden. Die Kosten hierfür sind gesondert zu vergüten und betragen 300,00 € zzgl. der jeweiligen gesetzlichen MwSt. für die gesonderte Sicherung der Daten, soweit die Veranlassung der Datensicherung nicht auf LegalTegrity zurückzuführen ist.

K. Verarbeitung personenbezogener Daten

  1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird durch die Datenverarbeitungsbedingungen von LegalTegrity geregelt.
  2. Die Lösung ist so konfiguriert, dass es den Anforderungen der Gesetzgebung in der EU zur Verarbeitung personenbezogener Daten entspricht (DSGVO). Passwörter (zum Administratorportal und zum Postfach des Hinweisgebers) müssen mindestens 8 Zeichen lang sein, eine Mischung aus Groß- und Kleinbuchstaben enthalten und mindestens eine Ziffer enthalten. Der Zugriff auf die Lösung wird für 5 Minuten ausgesetzt, nachdem 6 aufeinanderfolgende erfolglose Anmeldeversuche unternommen wurden. Die Sperrfrist wird bei wiederholten falschen Eingaben schrittweise auf bis zu 11 Tage erhöht.
  3. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Geheimhaltung von Passwörtern und Benutzernamen sicherzustellen.

V. Schlussbestimmungen

  1. Die Bedingungen gelten automatisch ab dem Zeitpunkt, zu dem der Lizenznehmer die Bestellung des Service im LegalTegrity-Portal aufgibt.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und müssen durch alle Parteien akzeptiert worden sein. Dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung. § 305b BGB bleibt hiervon unberührt.
  3. Die aktualisierten Bedingungen können jederzeit hier heruntergeladen werden: https://legaltegrity.com/legal. Die Datenverarbeitungsbedingungen von LegalTegrity können unter https://legaltegrity.com/datenschutz heruntergeladen werden.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main.
  5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung, vereinbaren die Parteien eine Regelung die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Lücke.
  6. Jede Partei trägt ihre Kosten selbst, soweit dieser Vertrag nichts anderes bestimmt.
  7. Dieser Vertrag und seine Auslegung unterliegen ausschließlich deutschem Recht.