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Die EU-Hinweisgeberrichtlinie und daraus resultierende Anforderungen an Unternehmen

Was ist Inhalt der Hinweisgeberrichtlinie?

Die Hinweisgeberrichtlinie wurde bereits 2019 vom Europäischen Parlament beschlossen, jedoch wird sie gerade jetzt aktueller denn je. Seit 16. Dezember 2021 hat die Deutsche Bundesregierung einen Gesetzesentwurf für eine Integration der Richtlinie in die deutsche Gesetzgebung vorzulegen.

Zentraler Inhalt der Hinweisgeberrichtlinie ist das Schaffen einer unternehmensinternen Infrastruktur zur Meldung rechtlicher Verstöße. Die Verstöße können unterschiedliche Bereiche wie diese betreffen:

Hinweisgebern soll die Möglichkeit geboten werden, Rechtsverletzungen und Verstöße gegen unternehmensinterne Richtlinien anonym zu melden. 

Update: Die Hinweisgeberrichtlinie ist in Kraft getreten – und jetzt?

Seit dem 17. Dezember 2021 gilt die Hinweisgeberrichtlinie in der EU. Andere europäische Länder wie Schweden oder Dänemark haben fristgerecht ein Gesetz als Reaktion auf die Hinweisgeberrichtlinie vorgelegt. Und Deutschland? Der erstmalige Gesetzesentwurf von Anfang 2021 scheiterte an der Ablehnung der Union. Seitdem wurde zwar aus Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl Ende letzten Jahres deutlich, dass ein Gesetz zur Umsetzung der Hinweisgeberrichtlinie ein Ziel der Regierungsarbeit ist, aber auch Anfang 2022 steht Deutschland immer noch ohne ein derartiges Gesetz dar.

Die Missachtung der Frist zur Umsetzung der Hinweisgeberrichtlinie in Deutschland hat zur Folge, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gestartet hat. Die EU-Kommission hat diesbezüglich bereits offiziell Beschwerde eingereicht. Eine weitere Aufschiebung des Hinweisgeberschutzgesetzes kann gegebenenfalls sogar zu Sanktionen für Deutschland führen.

Trotz der Verzögerung Deutschlands in der Umsetzung der Hinweisgeberrichtlinie ist eines klar: Deutschland wird um den Beschluss eines Gesetzes zum Hinweisgeberschutz nicht herumkommen. Für Unternehmen ist es daher ratsam, sich mit den Inhalten der Richtlinie und den daraus resultierenden Anforderungen an die Umsetzung in den Unternehmen zu beschäftigen. Wir erklären Ihnen, was es damit auf sich hat.

Was bedeutet die Hinweisgeberrichtlinie für deutsche Unternehmen?

Das Gesetz als Reaktion auf die Hinweisgeberrichtlinie der EU wird Unternehmen zur Installation interner Meldekanäle verpflichten. In anderen EU-Ländern, wie beispielsweise Schweden oder Dänemark, wurde ein derartiges Gesetz bereits beschlossen. Die Hinweisgeberrichtlinie ordnet an, dass Unternehmen ab einer bestimmten Größe (ab 50 Mitarbeiter) ein Hinweisgebersystem implementieren müssen. Die kleineren Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern werden voraussichtlich mit einer verlängerten Frist zum Schutz der Hinweisgeber verpflichtet.

Wen schützt die Hinweisgeberrichtlinie?

Zentrales Ziel der Hinweisgeberrichtlinie ist der Schutz der sogenannten Hinweisgeber. Gemeint sind damit die Personen, die von den Hinweisgebersystemen Gebrauch machen und Vorfälle melden. Die Richtlinie stellt sicher, dass Hinweisgeber keine Repressalien zu erwarten haben, indem ihre Identität geschützt bleibt. Die zu schützenden Personen eines Unternehmens sind dabei nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch weitere Stakeholder wie Lieferanten, Partner oder externe Aufsichtsorgane

Mit welchen Sanktionen bei Nichtbeachtung der Hinweisgeberrichtlinie ist zu rechnen?

Die Hinweisgeberrichtlinie sieht eine Sanktionierung bei Nichtbeachtung der Unternehmen vor. Wie die Konsequenzen konkret aussehen, bleibt den jeweiligen Ländern vorbehalten. Die Sanktionen sollten jedoch keineswegs unterschätzt werden. Mit Blick auf die rechtliche Umsetzung der Hinweisgeberrichtlinie in Polen, lohnt es sich gut auf ein Gesetz vorbereitet zu sein. Der aktuelle polnische Gesetzesentwurf beinhaltet eine dreijährige Haftstrafe für Geschäftsführer von Unternehmen ohne Hinweisgebersystem.

Hinweisgebersysteme als Konsequenz der neuen EU-Richtlinie

Hinweisgebersysteme sind die digitale Antwort auf das Hinweisgeberschutzgesetz. Mitarbeiter können Vergehen jederzeit melden. Eine Prüfung der Vorfälle durch juristisch ausgebildetes Fachpersonal stellt die datenschutzkonforme Dokumentation, sowie adäquate Konsequenzen sicher.

So funktioniert ein Hinweisgebersystem:

  1. Beobachtung des Vorfalls
  2. Meldung im System
  3. Prüfung durch unabhängige Experten
  4. Konsequenz des Verstoßes
  5. Follow-Up

Hinweisgeberrichtlinie – eine Einschätzung vom Experten

Alle Unternehmen müssen ihr Compliance Management anpassen!

„Ich gehe fest davon aus, dass alle Unternehmen Teile ihres Compliance Management anpassen müssen […].“, sagt Dr. Thomas Altenbach im Interview mit IT-Daily zur Auswirkung der EU-Hinweisgeberrichtlinie auf bestehendes Compliance-Management in Unternehmen.

Der LegalTegrity-CEO hat im Interview mit der IT Daily spannende Fragen wie diese beantwortet:

Ein Hinweisgebersystem als Kernelement

Das Fazit des Compliance-Experten lautet: „Am Ende dieses Prozesses sollte ein gut funktionierendes, anonymisiertes Hinweisgebersystem als Kernelement der Compliance-Maßnahmen eines Unternehmens stehen.“

Wie können Unternehmen sich auf ein Gesetz zur Hinweisgeberrichtlinie vorbereiten?

Die optimale Vorbereitung auf das künftige Hinweisgeberschutzgesetz ist ein Hinweisgebersystem. Das Hinweisgebersystem von LegalTegrity sorgt für einen richtlinienkonformen Umgang mit Verstößen innerhalb Ihres Unternehmens und schützt gleichzeitig die Identität des Whistleblowers. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine Demo, in der wir Sie in unser System einführen und gerne auf Ihre Fragen eingehen.

(Die verwendete männliche Form bezieht sich auf alle Personen, gleich welchen Geschlechts.)

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