Bundestag hat HinSchG verabschiedet: Neue Anforderungen & Stolperfallen in der Umsetzung
Der Bundestag hat das Hinweisgeberschutzgesetz („HinSchG“) am 16.12.2022 verabschiedet! Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden haben nach Verkündung durch den Bundesrat nun im neuen Jahr 3 Monate Zeit für die Umsetzung. Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden haben eine verlängerte Umsetzungsfrist bis zum 17.12.2023.
Im Webinar vom 12. Januar 2023 gibt Ihnen LegalTegrity-CEO Dr. Thomas Altenbach einen Überblick zum verabschiedeten HinSchG und zeigt Ihnen, was die Inhalte für Sie in der Umsetzung bedeuten.
Dabei geht es beispielsweise um folgende Fragen:
Sind Unternehmen nun zur Entgegennahme und Bearbeitung anonymer Meldungen verpflichtet oder nicht?
Welche Bedeutung hat die externe Meldestelle des Bundes im Vergleich zum internen Meldekanal im Unternehmen? u.v.m.