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Bundestag hat HinSchG verabschiedet – Webinar-Aufzeichnung (Jan. 2023)

Bundestag hat HinSchG verabschiedet: Neue Anforderungen & Stolperfallen in der Umsetzung

Der Bundestag hat das Hinweisgeberschutzgesetz („HinSchG“) am 16.12.2022 verabschiedet! Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden haben nach Verkündung durch den Bundesrat nun im neuen Jahr 3 Monate Zeit für die Umsetzung. Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden haben eine verlängerte Umsetzungsfrist bis zum 17.12.2023.

Im Webinar vom 12. Januar 2023 gibt Ihnen LegalTegrity-CEO Dr. Thomas Altenbach einen Überblick zum verabschiedeten HinSchG und zeigt Ihnen, was die Inhalte für Sie in der Umsetzung bedeuten.

Dabei geht es beispielsweise um folgende Fragen:
Sind Unternehmen nun zur Entgegennahme und Bearbeitung anonymer Meldungen verpflichtet oder nicht?
Welche Bedeutung hat die externe Meldestelle des Bundes im Vergleich zum internen Meldekanal im Unternehmen? u.v.m.


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